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Gesundheit

Bundestag debattiert über Krankenkassenbeiträge

Krankenversichertenkarten und Münze mit Eurozeichen

Mehrere Krankenversicherungen erhöhen 2016 den Zusatzbeitrag. (pa/Bildagentur-online)

Mit den steigenden Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befassen sich die Bundestagsabgeordneten am Donnerstag, 14. Januar 2016, auf Antrag der Opposition. Die Linke (18/7237) und Bündnis 90/Die Grünen (18/7241) fordern in Anträgen, zur vollständigen paritätischen Finanzierung der Beitragssätze zurückzukommen, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber an den künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichmäßig zu beteiligen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent festgeschrieben

Mit dem sogenannten „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ war mit Beginn des Jahres 2015 eine neue Systematik eingeführt worden. Demnach wird unterschieden in einen allgemeinen festen Beitragssatz, der bei 14,6 Prozent liegt und jeweils zur Hälfte (7,3 Prozent) von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird.

Ergänzt wird dies durch einen möglichen Zusatzbeitrag in variabler Höhe, der ausschließlich von der Arbeitnehmerseite zu zahlen ist. Der Zusatzbeitrag ersetzt den bis dahin geltenden Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, den die Arbeitnehmer bis dahin allein tragen mussten. Mit der Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent sollen die Lohnzusatzkosten gedeckelt werden.

Beitragssatzerhöhungen von im Schnitt 0,2 Prozentpunkten

Während die Krankenkassen 2015 mit ihren Zusatzbeiträgen zunächst nicht über die Marke von 0,9 Prozent hinausgingen, sondern sich an dieser Grenze orientierten, hat sich dies mit Jahresbeginn 2016 geändert. Ende vergangenen Jahres kündigten die Kassen im Schnitt Beitragssatzerhöhungen von 0,2 Prozentpunkten an, einige Kassen lagen jedoch deutlich über diesem Wert.

Inzwischen rechnen Experten damit, dass der Zusatzbeitrag bis 2020 im Schnitt auf zwei Prozent zulegen könnte. Die Opposition befürchtet, die Zusatzbeiträge könnten noch deutlich schneller steigen.

„Arbeitgeber am Kostenanstieg wieder beteiligen“

Schon im vergangenen Jahr verlangten Linke und Grüne sowie auch die SPD daher eine nochmalige Änderung der gesetzlichen Grundlagen, um die Arbeitgeber am Kostenanstieg künftig wieder hälftig zu beteiligen, zumal die Große Koalition einige kostspielige Gesetze wie das Krankenhausreformgesetz verabschiedet hat. Allein die Union will aus wirtschaftlichen Gründen an der jetzigen Regelung festhalten.

Linke und Grüne sehen in der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung auch nur einen ersten wichtigen Schritt und befürworten ebenso wie die SPD perspektivisch eine soziale Bürgerversicherung, in die alle Versicherten einzahlen, also auch die bisher privat Versicherten. Dies lehnt die Union als den falschen Weg bislang ebenso ab. (pk/05.01.2016)

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