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Reaktorsicherheit

Standort „bestmöglicher Sicherheit“ definiert

Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) haben sich am Donnerstag, 21. Januar 2016, nach intensiver Diskussion auf eine grundlegende Definition des Begriffes „Standort mit bestmöglicher Sicherheit“ geeinigt. Die Definition ist Basis für das von der Kommission im Abschlussbericht zu beschreibende Suchverfahren für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfallstoffe und bezieht sich zudem auf Paragraf 1 des dafür grundlegenden Standortauswahlgesetzes.

Definition beschlossen

Die grundlegend beschlossene Definition lautet: „Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager insbesondere für hoch radioaktive Abfälle ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens zwischen den in der jeweiligen Phase nach den entsprechenden Anforderungen geeigneten Standorten gefunden wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen.

Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit wird nach dem Stand von Wissenschaft und Technik mit dem in diesem Bericht beschriebenen Standortauswahlverfahren und den darin angegebenen und anzuwendenden Kriterien und Sicherheitsuntersuchungen gefunden. Dazu gehört auch die Implementierung von Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur.“

„Evaluierungsbedarf für Standortauswahlgesetz prüfen“

Die Arbeitsgruppe 2 der Endlagerkommission soll auf Grundlage der Definition nun erörtern, ob sich daraus Evaluierungsbedarf für das Standortauswahlgesetz selbst ergibt. Denkbar erscheint zum Beispiel eine Überarbeitung des Paragrafen 19. Kommissionsmitglied Klaus Brunsmeier (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) regte an, dort ebenfalls im Normtext ein „vergleichendes Verfahren“ zu verankern. Von einer Verwendung des Begriffs „bestmöglicher Standort“ nahm die Kommission hingegen Abstand.

Zudem begannen die Kommissionsmitglieder mit der Diskussion des ersten Teils des Abschlussberichtes. Die Beratungen sollen bei der Sitzung am Freitag, 22. Januar, fortgesetzt werden. Den Bericht muss die Endlagerkommission bis Ende Juni 2016 vorlegen. Vorher soll er noch in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Der Ko-Vorsitzende der Kommission, Michael Müller, mahnte zur Eile. Die Kommission liege zwei Monate hinter dem Zeitplan, sagte Müller. (scr/21.01.2016)

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