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Parlament

Schmidt will ländliche Regionen besser fördern

Die Bundesregierung will ländliche Regionen stärken und dazu das Förderspektrum der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ausweiten. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des GAK-Gesetzes hat sich das Kabinett nun geeinigt. „Wir entwickeln damit die GAK zu einem starken politischen Steuerungsinstrument weiter“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), der die Eckpunkte der geplanten Novelle in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 13. April 2016, vorstellte. „Ich verbinde damit die Erwartung, dass wir so die ländlichen Räume voranbringen.“ Perspektivisch würden nicht mehr nur Landwirte allein von der Förderung profitieren, sondern die „Menschen in den ländlichen Regionen insgesamt“, so der Minister.

Unterstützung für ländliche Regionen

Geplant sei deshalb, das GAK-Förderspektrum um Maßnahmen zur Unterstützung ländlicher Infrastruktur auszuweiten. Erstmals sollten künftig auch Investitionen in außerlandwirtschaftlichen Bereichen gefördert werden können – vorausgesetzt, dass sie für die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge auf dem Land bedeutsam sind.

„Auch ein Friseur, ein Bäckereibetrieb oder der Bau eines Multifunktionenhauses, in dem beispielsweise Arztpraxen untergebracht sind, könnten so unterstützt werden“, so Schmidt. Darüber hinaus sei vorgesehen, Investitionen zu fördern, die dem ländlichen Tourismus dienen und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern beitragen.

Brase: Gebietskulisse nicht ausreichend

Willi Brase (SPD) zeigte sich jedoch skeptisch, dass der vorliegende Gesetzentwurf ausreiche, um die „Abwärtsspirale“ in peripheren Regionen zu durchbrechen. „Reicht die Gebietskulisse aus? Oder müssen wir nicht einen viel größeren Wurf wagen?“, wollte der Abgeordnete, der Mitglied der SPD-Arbeitsgruppe Demografischer Wandel ist, wissen.

Landwirtschaftsminister Schmidt räumte ein, dass man bei der Abgrenzung der Gebietskulisse – also den Regionen, in denen Investitionen gefördert werden könnten – darauf geachtet habe, dass es zu keinen Überschneidungen mit der Förderung im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kommt.

Tressel: Wirkliche Reform bleibt aus

Auch Markus Tressel, Sprecher für Ländliche Entwicklung von Bündnis/Die Grünen, ließ Enttäuschung erkennen: „Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat die Weiterentwicklung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung als eines seiner wichtigsten Vorhaben benannt“, erinnerte der Abgeordnete. Doch statt einer grundlegenden Reform komme nun lediglich eine Gesetzesänderung im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. „Was lässt sich denn nun fördern, was sich vorher nicht fördern ließ?“, erkundigte sich Tressel.

Schmidt betonte, dass die Gemeinschaftsaufgabe sehr wohl weiterentwickelt werde – allerdings „unterhalb einer Grundgesetzänderung“. Schließlich handele es sich bei dem GAK-Gesetz um ein Ausführungsgesetz zu Artikel 91a des Grundgesetzes. Neu im Förderspektrum seien neben Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe zum Beispiel Investitionen in eine umweltgerechte Landwirtschaft und in den ländlichen Tourismus. Den Rahmen bilde der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, kurz ELER.

Bluhm: Förderung für ländliche Regionen verstetigen

Heidrun Bluhm, Sprecherin für den ländlichen Raum der Linksfraktion, interessierte sich für die Frage, ob die im Bundeshaushalt 2016 zusätzlich für den ländlichen Raum eingestellten 30 Millionen Euro im Rahmen der GAK auch im kommenden Jahr zur Verfügung stehen würden. „Wie sind Ihre Vorstellungen, hier Nachhaltigkeit zu gewährleisten? Wir sind uns doch sicher einig, dass sich damit allein kein großer Effekt erreichen lässt“, so die Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern.

Minister Schmidt stellte in seiner Antwort klar, dass für die GAK im laufenden Jahr insgesamt 650 Millionen Euro zur Verfügung stünden. „Wir haben die bisherigen 590 Millionen um 30 für die klassische Agrarförderung und zusätzliche 30 zur Förderung der ländlichen Räume aufgestockt.“ Was die Zukunft betreffe, gehe er von einer zusätzlichen Förderung für die ländlichen Regionen auch in den nächsten Jahren aus, so der CSU-Politiker.

Schmidt: Keine Förderung nach dem Gießkannenprinzip

Ingrid Pahlmann (CDU/CSU), Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung, begrüßte zwar, dass mit der geplanten Weiterentwicklung der GAK der Fokus mehr auf die Stärkung der Attraktivität ländlicher Regionen gelegt werde. Dennoch sei im Gesetzentwurf zu unscharf formuliert, in welchen Regionen Investitionen gefördert werden könnten, kritisierte die niedersächsische Abgeordnete. „Wie gelingt da die Abgrenzung – und ist eine solche Einschränkung überhaupt sinnvoll?“ Sie befürchtet, dass zu viele Regionen nicht von einer Förderung profitieren könnten, so Pahlmann.

Schmidt gestand ein, dass die Formulierung noch der Konkretisierung bedürfe. Gemeint sei sie jedoch als „Absage an die Gießkanne“. Gefördert werden sollten Investitionen primär in den Gebieten, „wo die Probleme am größten“ sind. (sas/13.04.2016)

 

 

 

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