Geschichte

Vor 55 Jahren: Bundestag beschließt das Stabilitätsgesetz

Blick auf eine Schlange von Arbeitslosen, die ihre Arbeitslosenunterstützung abholen wollen, vor dem Eingang des Frankfurter Arbeitsamtes, aufgenommen am 20. Januar 1967

Arbeitslose vor dem Frankfurter Arbeitsamt am 20. Januar 1967 (dpa-Bildarchiv)

Vor 55 Jahren, am 10. Mai 1967, verabschiedete der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“. Nach den Wirtschaftswunderjahren in Deutschland war 1966 bis 1967 die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland zum ersten Mal wieder gestiegen (von 0,7 auf 2,1 Prozent). Die Bundesrepublik erlebte mit der zunehmenden Zahl an Arbeitslosen und Kurzarbeitern, steigenden Preisen und einem vergleichsweise geringeren Lohnzuwachs zum ersten Mal seit Ende des Zweiten Weltkrieges Zeichen einer Rezession.

Konjunktureller Abschwung

Nach Einschätzung des 1963 eingerichteten Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung befand sich die Wirtschaft der Bundesrepublik seit Mitte 1965 in einem konjunkturellen Abschwung. Die Haushaltslage war angespannt, und der Abbau von Subventionen und Einschnitte in der Sozialpolitik waren notwendig geworden. Uneinigkeiten über den Bundeshaushalt führten im Oktober 1966 zum Bruch des christlich-liberalen Regierungsbündnisses unter Bundeskanzler Dr. Ludwig Erhard. Nach dem Rücktritt Erhards am 30. November übernahm am 1. Dezember 1966 zum ersten Mal eine Große Koalition von CDU/CSU und SPD die Regierungsarbeit.

Mit dem Regierungswechsel kam auch eine Wende in der Wirtschaftspolitik. Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) hatte in seiner Regierungserklärung am 13. Dezember 1966 eine expansive und stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik als „Gebot der Stunde“ angekündigt. Mit Konjunkturprogrammen und dem Stabilitätsgesetz sollte die anhaltende Wirtschaftskrise überwunden werden. Der neue Bundeswirtschaftsminister Prof. Dr. Karl Schiller (SPD) propagierte eine „aufgeklärte Marktwirtschaft“ auf der Basis einer Kombination von Wettbewerb und Globalsteuerung. Diese vom Staat gelenkte Wirtschaftspolitik stand der Ludwig Erhards, der sich stets gegen staatliche Eingriffe ausgesprochen hatte, entgegen.

Erstes Konjunkturprogramm

Die Voraussetzung für ein erstes Konjunkturprogramm, das auch als Eventualhaushalt bezeichnet wurde, schaffte der Bundestag bereits am 23. Februar 1967 mit dem Kreditfinanzierungsgesetz. Das von der Bundesregierung geplante Konjunkturprogramm hatte einen Umfang von 2,5 Milliarden DM. Davon waren 850 Millionen DM für Sofortmaßnahmen unter anderem bei der Deutschen Bundesbahn, bei der Deutschen Bundespost und im Straßenbau vorgesehen.

Für die Aufnahme der hierfür benötigten Kredite war nach Artikel 115 Grundgesetz eine gesetzliche Ermächtigung erforderlich. Bundesfinanzminister Franz Josef Strauß (CSU) hatte das dafür nötige Kreditfinanzierungsgesetz vorbereitet und die CDU/CSU-Fraktion hatte es als Initiativantrag in den Bundestag eingebracht. Begleitet wurde diese Maßnahme durch eine auf sechs Monate befristete Gewährung von Sonderabschreibungen für Anlageinvestitionen und einer weiteren Senkung der Leitzinsen durch die Bundesbank.

„Magisches Viereck“

Der am 14. und 15. September 1966 noch unter der Regierung Erhard als „Gesetz zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität“ in erster Lesung kontrovers diskutierte Gesetzentwurf wurde acht Monate später unter der Großen Koalition in zweiter und dritter Lesung als „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ verabschiedet.

Mit dem Stabilitätsgesetz will die Bundesregierung die Ziele Vollbeschäftigung, Preisstabilität, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und ein angemessenes Wirtschaftswachstum, das sogenannte magische Viereck, erreichen. Vorgesehen sind deshalb eine mittelfristige Finanzplanung von Bund und Ländern, Steuerungselemente wie die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen sowie Beschränkungsauflagen für die öffentliche Kreditaufnahme.

„Übergang zu einer aufgeklärten Marktwirtschaft“

Grundlage des staatlichen Handelns ist dabei der jährlich von der Bundesregierung vorzulegende Wirtschaftsbericht. Alle zwei Jahre soll ein den parlamentarischen Gremien gemeinsam mit dem jeweiligen Haushaltsgesetz vorzulegender Subventionsbericht die Entwicklung der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen transparent machen.

Mit dem Gesetz in seiner jetzigen Form schaffe man „den Übergang von einer konventionellen Marktwirtschaft zu einer aufgeklärten Marktwirtschaft“, verkündete Wirtschaftsminister Schiller stolz. Es stelle einen echten Kompromiss zwischen den alten Entwürfen der alten Bundesregierung, den Entwürfen der damals in der Opposition befindlichen sozialdemokratischen Fraktion und Anträgen im Ausschuss von allen Seiten des Hauses dar, warb der Wirtschaftsminister für sein Gesetz.

„Ein Tisch, der auf vier Beinen steht“

„Ich kann nur sagen: Dieses Gesetz im Ganzen ist jetzt nicht mehr ein Tisch, der auf zwei Beinen ruht, sondern es ist ein Tisch, der voll auf vier Beinen steht. Damals fehlten die konzertierte Aktion und die außenwirtschaftliche Absicherung. Das alles ist jetzt darin.“ Mit dem Gesetz werde eine Politik der rationalen Einsehbarkeit und der rationalen Zusammenarbeit mündiger Menschen bestritten, ergänzte er.

Anders als mit dem schwarz-gelben Regierungsentwurf sollte die Bundesregierung mit dem Kompromiss der Großen Koalition nicht nur zu einer soliden, sondern auch zu einer konjunkturgerechten Haushaltspolitik verpflichtet werden. Wenn es die Lage erforderte, sollte sie unter Kontrolle des Parlaments die Möglichkeit haben, Maßnahmen zu ergreifen, die je nach Konjunkturlage die Wirtschaft be- oder entlasten.

„Globalsteuerung der Wirtschaft“

Schillers Konzept einer „Globalsteuerung der Wirtschaft“ folgte dabei den Gedanken des britischen Wirtschaftswissenschaftlers John Maynard Keynes und dem Prinzip des antizyklischen Handelns. In einer Rezession sollte der Staat mit konjunkturfördernden Maßnahmen wie Steuersenkungen oder öffentlichen Aufträgen die Wirtschaft ankurbeln. In Zeiten des Aufschwungs sollte eine Konjunkturausgleichsrücklage gebildet werden. Steuern sollten in guten Zeiten erhöht und in schlechten Zeiten an die Bürger zurückgezahlt werden.

Umstritten waren vor allem die auf die private Wirtschaft zielenden Teile des Gesetzes wie die Variierung der Steuersätze nach Konjunkturlage, die Einschränkung der degressiven Abschreibung in Phasen der Überbeschäftigung beziehungsweise Investitionsprämien bei Unterbeschäftigung. Der Bundesverband der Deutschen Industrie sah die „unternehmerische Dispositionsfreiheit“ in Gefahr.

„Autonomie der Bundesbank beachten“

Auch die seit dem Regierungswechsel in der Opposition befindliche FDP teilte diese Befürchtung. „Nach Auffassung meiner Fraktion besteht bei Professor Schiller die Gefahr, dass er die Wirtschaft zu sehr als eine Institution sieht, die man nach Belieben dirigieren kann. In dem ersten halben Jahr der Großen Koalition hat sich aber bereits gezeigt, dass das Verhalten der Wirtschaft nicht in einem solchen Umfang manipulierbar ist, wie sich das der für die Wirtschaft verantwortliche Minister vorgestellt hat“, formulierte der FDP-Abgeordnete Rudolf Opitz diese Sorge.

Der Vorsitzende der FDP und bis 1966 amtierende Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Dr. Erich Mende, sah die Autonomie der Bundesbank in Gefahr und richtete deshalb die Bitte an den Herrn Wirtschaftsminister, „die Autonomie der Bundesbank bei all dem, was jetzt kommt, doch voll zu beachten“. Der damalige Vizekanzler mahnte: „Denn wir, das Hohe Haus, haben die Bundesbank damit beauftragt, die Währung zu schützen, was sie bisher mit Erfolg getan hat. Sie ist nicht verantwortlich für die Stabilität des Geldwerts im Inland, sondern sie ist verantwortlich für die Stabilität der Währung.“

„Konzertierte Aktion“

Schillers Amtsvorgänger im Wirtschaftsministerium und Initiator der ursprünglichen Gesetzesversion, Kurt Schmücker (CDU), äußerte zwar Bedenken bezüglich der Investitionsprämie. Der Schatzminister der Großen Koalition zeigte sich aber mit dem Ergebnis der gefundenen Kompromisse zufrieden.

Ein wichtiges Instrument der neuen Konjunkturpolitik, die sogenannte „Konzertierte Aktion“ wurde im Februar 1967 ins Leben gerufen. In dieser Gesprächsrunde kamen Vertreter der Bundesregierung, der Länder und Gemeinden, der Bundesbank, der Wissenschaft sowie Vertreter der Unternehmer und der Gewerkschaften zusammen, um ihr Handeln in der Wirtschafts- und Sozialpolitik abzustimmen. Bereits in den 1970er-Jahren verloren die informellen Gesprächsrunden an Bedeutung und endeten 1977/78 ganz.

Stabilitätsgesetz gilt nach wie vor

Bis zum Ende der Legislaturperiode 1969 sank die Arbeitslosigkeit auf 0,9 Prozent (1967 lag sie bei 2,1 Prozent). 1970 erreichte die Arbeitslosigkeit mit 0,7 Prozent noch einmal ihren niedrigsten Wert. Nahezu Vollbeschäftigung erreichte die Bundesrepublik nie wieder. Bereits die Ölkrise 1973 zeigte die Grenzen der Wirtschaftssteuerung auf. In der Folge stieg die Verschuldung der öffentlichen Haushalte, während auf die Schaffung der Konjunkturausgleichsrücklage verzichtet wurde. 2016 lag die Arbeitslosigkeit bei durchschnittlich 6,8 Prozent. Das Stabilitätsgesetz gilt nach wie vor. (klz/04.05.2022)

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