Parlament

Katrin Wer­ner fragt nach der Barrie­re­frei­heit bei der Bundestags­wahl

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte in der Plenarsitzung am Mittwoch, 31. Mai 2017, die Fragestunde, in der Vertreter der Bundesregierung Fragen der Abgeordneten (18/12501) beantworteten, die getrennt nach Ressortzuständigkeit aufgerufen wurden. Unter anderem ging es um das demokratisches Grundrecht zu wählen und gewählt zu werden. In der Praxis jedoch sind Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihrer politischen Partizipationsrechte oft mit Hindernissen konfrontiert.

„Leider sind längst nicht alle Wahllokale in Deutschland barrierefrei“, kritisiert Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. Ein zusätzliches Hemmnis sei aber auch, dass es nicht genügend Informationen zur Bundestagswahl in leicht verständlicher Sprache gibt. In der Fragestunde des Bundestags will Werner deshalb von der Bundesregierung erfahren, was diese unternehmen will, um Menschen mit Handicap einen „gleichberechtigten Zugang zu Informationen zur Bundestagswahl“ zu ermöglichen. Warum Deutschland darüber hinaus ein inklusives Wahlrecht braucht, erklärt die Abgeordnete aus Trier im Interview:


Frau Werner, mit welchen Hindernissen sind Menschen mit Behinderungen konfrontiert, wenn sie sich über die Bundestagswahl informieren wollen?

Ein großes Hindernis ist, dass es noch immer nicht genügend Informationen in Leichter Sprache gibt. Zwar bieten zum Beispiel einzelne öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten inzwischen im Rahmen ihres Online-Angebots einmal wöchentlich Nachrichten in einfacher Sprache an. Auch der Bundestag und die Bundeszentrale für politische Bildung haben ihre Webseiten durch Angebote in Leichter Sprache ergänzt, aber diese stellen in erster Linie Basisinformationen dar. Nicht alle Inhalte werden übersetzt. Dies macht es vielen Menschen mit Behinderungen sehr schwer, sich kontinuierlich und tiefergehend politisch zu informieren. Nehmen wir nur ein Beispiel hier aus dem Bundestag: Es werden kaum Reden in Leichte Sprache oder Gebärdensprache übersetzt. Es gibt in dieser Hinsicht noch einen riesigen Nachholbedarf.

Bis zur Bundestagswahl am 24. September sind es aber nicht einmal mehr vier Monate. Wo sollte die Bundesregierung jetzt konkret nachbessern? 

Ich halte es zum Beispiel für ein großes Manko, dass es keinen Wahl-O-Mat in einfacher Sprache gibt. Die Bundesregierung hätte sich längst dafür einsetzen müssen. Mit meiner Nachfrage will ich mich dafür einsetzen, dass sich vor der Wahl doch noch etwas bewegt.

Welche sind die größten Hindernisse für Menschen mit Behinderungen, die am Wahltag ihre Stimme abgeben wollen?

Es gibt zwar Wahlschablonen, die es sehbehinderten Menschen ermöglichen, ohne Hilfe einer anderen Person auf dem Wahlzettel ihr Kreuz zu machen. Es werden auch zunehmend öffentliche Gebäude mit Rampen ausgestattet – das heißt aber leider längst nicht, dass alle Wahllokale in Deutschland barrierefrei sind. Laut dem Teilhabebericht der Bundesregierung gingen zur Bundestagswahl 2013 in der Altersgruppe der 18- bis 44-Jährigen nur 62 Prozent der Menschen mit Behinderungen zur Wahl. In der gleichen Altersgruppe sind es bei Menschen ohne Behinderungen 78 Prozent. Dieser Unterschied hat zum großen Teil mit der mangelnden Barrierefreiheit zu tun.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, fordert die Umsetzung eines inklusiven Wahlrechts. Worum geht es dabei?

In Deutschland sind Menschen vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder die in einer psychiatrischen Klinik sind, weil sie im Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben. Rund 85 000 Menschen sind von diesem pauschalen Wahlrechtsausschluss nach Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes betroffen. Das ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die vorschreibt, dass allen Menschen die gleichen politischen Rechte garantiert werden müssen. Die Wahlrechtsausschlüsse müssen daher umgehend abgeschafft werden.

Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um dies zu ändern?

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hat sich für die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse ausgesprochen, ebenso wie die behindertenpolitischen Sprecher aller Fraktionen. Leider unterstützt die CDU/CSU das Anliegen nicht und die SPD folgt ihrem Koalitionspartner. Deshalb wollen wir als Opposition Druck machen, dass die Wahlrechtsreform bis zu Bundestagswahl kommt. Denn dass es ohne pauschalen Wahlrechtsausschluss geht, zeigen EU-Staaten wie beispielsweise Österreich, Niederlande und Großbritannien

Menschen mit Behinderungen sind in Parlamenten eine Minderheit. Woran liegt das?

Viele Menschen mit Behinderungen engagieren sich bislang vorwiegend in Vereinen und Verbänden, die sich mit behindertenpolitischen Belangen befassen. Es braucht hier einerseits ein Umdenken, andererseits mehr Unterstützung.

Wie sollte diese aussehen?

Wer sich politisch engagieren möchte, tut das meist zunächst auf lokaler Ebene, in den Ortsvereinen der Parteien, im Gemeinde- oder Stadtrat. Dieses Engagement ist ehrenamtlich. Menschen mit Behinderungen haben aber im Ehrenamt nicht den Anspruch auf Unterstützung oder Assistenz. Ein Problem, das die Bundesregierung mit dem Bundesteilhabegesetz hätte lösen können. Das wurde versäumt.

(sas/31.05.2017) 

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