Parlament

Anträge, Änderungs­anträge und Entschlie­ßungs­anträge im Plenum

Videowand mit Tagesordnungspunkt 1 während der Sondersitzung des Bundestages mit Beratung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen für eine Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands mit anschließender namentlicher Abstimmung.

Die Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands war Gegenstand eines Antrags des Bundesfinanzministeriums, der im Bundestag beraten wurde. (DBT/Neumann)

Neben den Gesetzentwürfen sind die Anträge die wichtigsten Instrumente der Abgeordneten, um eigene politische Vorstellungen zu formulieren und möglichst Mehrheiten dafür zu finden. In der zu Ende gehenden Wahlperiode sind in den Bundestag bislang 1.105 Anträge eingebracht worden, davon 1.033 aus den Reihen der Abgeordneten. Weitere Antragsteller waren in 53 Fällen die Bundesregierung, 14 Mal das Bundesministerium der Finanzen, vier Mal der Präsident des Bundesrechnungshofes und einmal das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

13 gemeinsame Anträge aller Fraktionen

Fleißigste Antragsteller waren die Grünen, die 472 Anträge vorgelegt haben. Dabei sind die nicht mitgezählt, die sie gemeinsam mit anderen Fraktionen angestoßen haben. 13 Anträge sind nämlich von allen vier Fraktionen gemeinsam eingebracht worden, in 18 Fällen haben sich die Grünen einer gemeinsamen Initiative von CDU/CSU und SPD angeschlossen und 19 Mal wurden sie gemeinsam mit der Linksfraktion aktiv. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben allein 118 Anträge eingebracht.

Die meisten Anträge aller vier Fraktionen gemeinsam gehen auf den Anfang der Wahlperiode zurück, als verschiedene Gremien eingesetzt werden sollten, unter anderen der Ausschuss Digitale Agenda und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. Die letzte gemeinsame Initiative aller vier Fraktionen war der Antrag (18/6330) auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), der an die Arbeit des Untersuchungsausschusses der vorangegangenen Wahlperiode zum gleichen Thema anknüpfen sollte.

Anträge von Abgeordneten ohne Fraktionsbeteiligung

Zwei Anträge wurden von Gruppen von Abgeordneten ohne die Beteiligung ihrer Fraktionen eingebracht. 124 Abgeordnete der Opposition um Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) und Herbert Behrens (Die Linke) hatten am 28. April 2016 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Abgasskandals beantragt (18/8273), der Ende Juni 2017 nach neunmonatiger Tätigkeit seinen Abschlussbericht vorlegte (18/12900).

Im zweiten Antrag setzten sich 92 Abgeordnete aus beiden Oppositionsfraktionen für die Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad in Chile und für Hilfen für die Opfer ein (18/11805). Dieser Antrag fand am 29. Juni 2017 keine Mehrheit im Bundestag, dafür wurde ein gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen mit den Grünen angenommen (18/12943).

Anträge der Bundesregierung

Die 53 Anträge der Bundesregierung zielten darauf ab, Auslandseinsätze der Bundeswehr zu verlängern oder neu zu beschließen. Die Anträge des Bundesfinanzministeriums hatten die Entlastung der Bundesregierung für zurückliegende Haushaltsjahre zum Gegenstand, aber auch die europäischen Finanzhilfen für Griechenland und die Zustimmung zu vorzeitigen Schuldentilgungen Portugals und Irlands im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus.

In dem einen Antrag des Bundeswirtschaftsministeriums (18/10825) ging es um die Zustimmung des Bundestages zu einem Anpassungsvertrag für die Förderrücklage des ERP-Sondervermögens (European Recovery Program) mit der KfW-Bankengruppe. Aus dem ERP-Sondervermögen werden zinsverbilligte Kredite für kleine und mittlere Unternehmen sowie Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Der Präsident des Bundesrechnungshofes beantragt schließlich regelmäßig die Entlastung der Rechnung für die jeweiligen Haushaltsjahre durch den Deutschen Bundestag.

191 Änderungsanträge abgestimmt

Änderungsanträge der Fraktionen zu Gesetzesvorhaben werden regelmäßig in der zweiten Beratung im Plenum abgestimmt. Gelegentlich werden aber auch zu Anträgen Änderungsanträge gestellt. So etwa der gemeinsame Änderungsantrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen (18/7694) zu einem älteren, bereits abgelehnten Antrag der Grünen, offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufzuklären (18/3647, 18/5399).

88 Änderungsanträge haben die Grünen in den vergangenen gut dreieinhalb Jahren gestellt, davon diesen einen gemeinsam mit der Linken. Die Linke selbst brachte allein 99 Änderungsanträge ein. Die Koalitionsfraktionen haben hingegen keinen einzigen Änderungsantrag gestellt.

Vier Änderungsanträge ohne Fraktionsbeteiligung

Dafür haben sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs zur vierten Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (18/8034, 18/8333, 18/10056) Abgeordnete ohne Zutun ihrer Fraktionen mit vier Änderungsanträgen beteiligt. In der zweiten Beratung dieser sogenannten Arzneimittelreform, in der die Fraktionsdisziplin aufgehoben war, setzte sich am 9. November 2016 der Änderungsantrag von Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU), Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) und weiterer Abgeordneter (18/10235) durch.

Danach sind sogenannte gruppennützige Studien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen (zum Beispiel Demenzkranken), die den Teilnehmern selbst keine Vorteile bringen, künftig unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Voraussetzung ist eine Vorabeinwilligung der späteren Probanden und eine verpflichtende ärztliche Beratung dazu. Drei weitere Änderungsanträge von Abgeordneten fanden hingegen keine Mehrheit. Es handelte sich dabei um Änderungsanträge von Uwe Schummer, Wolfgang Bosbach (beide CDU/CSU) und weiterer Abgeordneter (18/10233), der SPD-Abgeordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar (18/10234) und des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (18/10236).

342 Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen

Häufiger als Änderungsanträge werden Entschließungsanträge eingebracht, die in der dritten Lesung von Gesetzentwürfen abgestimmt werden. Entschließungsanträge werden regelmäßig auch zu Regierungserklärungen und zur Beratung von Regierungsberichten oder Großen Anfragen im Plenum vorgelegt. Im Zusammenhang mit Regierungserklärungen wird meist direkt darüber abgestimmt. Beziehen sie sich auf Berichte oder Große Anfragen, werden sie auch gerne zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen und zu einem späteren Zeitpunkt im Plenum abgestimmt.

In der laufenden Wahlperiode sind 356 Entschließungsanträge eingebracht worden, die meisten, 172, von Bündnis 90/Die Grünen allein. Gemeinsam mit der Linken legten die Grünen drei Entschließungsanträge vor und gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen einen (18/9796), der den 19. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zum Gegenstand hat.

Die drei von der Opposition gemeinsam vorgelegten Entschließungsanträge beziehen sich auf die Regierungserklärung zur Pariser UN-Klimakonferenz (18/6882), zur Umsetzung der EU-Transparenz-Änderungsrichtlinie (18/6221) und zum Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Haushaltsjahr 2015 (18/3287).

14 Entschließungsanträge der Koalitionsfraktionen

Die Linke allein hat 166 Entschließungsanträge formuliert, CDU/CSU und SPD gemeinsam 14. Die Entschließungsanträge der Koalition, die alle angenommen wurden, bezogen sich auf die Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (18/13017), auf den Stadtentwicklungsbericht 2016 (18/12395), auf die Regierungserklärung der Kanzlerin zum EU-Sondergipfel am 29. April 2017 (18/12135), auf das Bundesteilhabegesetz (18/10528), auf den zweiten Nachtragshaushalt 2015 (18/6588) und auf die Regierungserklärung von Außenminister Dr. Steinmeier zum 70-jährigen Bestehen der Vereinten Nationen (18/6331).

Darüber hinaus hatten sie die Reform des Wohngeldrechts und die Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (18/5400), die Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (18/4460), die dritte Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/4463), den vierten Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ (18/3926), den deutschen Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie (18/2607), die Regierungserklärung der Kanzlerin zur humanitären Hilfe für Flüchtlinge im Irak und zum Kampf gegen die Terrororganisation IS (18/2459), die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1897) sowie das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (18/1507) zum Gegenstand. (vom/14.07.2017)

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