Parlament

Der Bundestag wird weiblicher und jünger

Die Abgeordnete Emilia Johanna Fester sitzt vor dem U-Bahn Eingang Bundestag in Berlin und lächelt in die Kamera.

Emilia Johanna Fester aus Hamburg ist mit 23 Jahren die jüngste Abgeordnete im 20. Deutschen Bundestag. (picture alliance/dpa | Kay Nietfeld)

Warum ist der Bundestag nach der Rekordgröße von 709 Abgeordneten nach der Wahl 2017 noch einmal um 26 Abgeordnete gewachsen? Ursache ist das komplexe Berechnungsverfahren zur Ermittlung der den Parteien zufallenden Mandate. Wer seinen Wahlkreis aufgrund des Erststimmenergebnisses direkt gewonnen hat, muss um seinen Einzug in den Bundestag nicht fürchten. Insgesamt muss aber die Sitzverteilung im Parlament dem Ergebnis der Zweitstimmen für die jeweiligen Parteien entsprechen.

Der Bundestag hat eine Regelgröße von 598 Sitzen. Der Bundeswahlleiter hat nun errechnet, dass der Bundestag unter Berücksichtigung der gewonnenen Direktmandate bereits auf eine Größe von 609 Abgeordneten käme. Auslöser ist die CSU, die in Bayern 45 von 46 Wahlkreisen direkt gewann, damit einen Anspruch auf 45 Mandate hat, was ihren Zweitstimmenanspruch um elf Mandate, sogenannte Überhangmandate, übersteigt. Diese Unwucht in der Sitzverteilung wird nun dadurch ausgeglichen, dass den anderen Parteien weitere Parlamentssitze zugeteilt werden – so lange, bis die Sitzverteilung wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Von den Überhangmandaten werden allerdings drei nicht ausgeglichen. Das hatte der Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen, um die Zunahme der Abgeordnetenmandate zu begrenzen.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Rechnerisch führt dies dazu, dass die SPD 36 Mandate hinzugewinnt, die CDU 29, Bündnis 90/Die Grünen 24, die FDP 16, die AfD 14 und Die Linke sieben. Zusammen sind dies 126 sogenannte Ausgleichsmandate. Zur Regelgröße von 598 Sitzen kommen also elf Überhangmandate (für die CSU) und 126 Ausgleichsmandate hinzu, was die Gesamtsitzzahl von 735 ergibt.

Von den 735 Abgeordneten sind 480 Männer und 255 Frauen. Damit sitzen 37 Frauen mehr und elf Männer weniger im Bundestag als nach der Wahl vor vier Jahren. Der Frauenanteil liegt bei 34,7 Prozent, vier Prozent höher als 2017. Bei der SPD beträgt der Frauenanteil 41,75 Prozent, bei der CDU 23,84 Prozent, bei den Grünen 58,47 Prozent, bei der FDP 23,91 Prozent, bei der AfD 13,25 Prozent, bei der Linken 53,85 Prozent und bei der CSU 22,22 Prozent.

Durchschnittsalter von 47,3 Jahren

Das Durchschnittsalter aller Abgeordneten beträgt 47,3 Jahre, bei den Frauen 45,5 Jahre und bei den Männern 48,2 Jahre. Am höchsten ist es bei der AfD mit 51,0 Jahren, gefolgt von der Linken mit 50,2 Jahren, der CDU mit 49,5 Jahren, der CSU mit 48,7 Jahren, der FDP mit 47,5 Jahren, der SPD mit 46,1 Jahren.

Am jüngsten sind die Grünen mit durchschnittlich 42,4 Jahren, wenn man vom einzigen Vertreter des Südschleswigschen Wählerverbandes Stefan Seidler mit 41 Jahren absieht. Das Durchschnittsalter nach der Bundestagswahl 2017 betrug 49,4 Jahre.

Die jüngste Abgeordnete kommt aus Hamburg

Die jüngste Abgeordnete ist 23 Jahre alt, kommt aus Hamburg und heißt Emilia Johanna Fester (Bündnis 90/Die Grünen). Nur zwölf Tage älter ist ihr Fraktionskollege Niklas Wagener aus Aschaffenburg. Ältester Abgeordneter ist mit 80 Jahren Dr. Alexander Gauland (AfD) vor Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) mit 79 Jahren.

Die zahlenmäßig stärkste Altersgruppe ist die der 50- bis 59-Jährigen, der 234 Abgeordnete angehören, gefolgt von 206 Abgeordneten im Alter von 40 bis 49 Jahren. 143 Abgeordnete sind 30 bis 39 Jahre alt, 92 zählen 60 bis 69 Jahre, 50 sind jünger als 30 Jahre und zehn sind 70 Jahre alt oder älter.

Hauptsächlicher beruflicher Hintergrund: Recht und Verwaltung

Aufgeschlüsselt nach Berufsbereichen zeigt sich, dass 532 von 735 Abgeordneten dem Bereich „Unternehmensorganisation, Recht, Verwaltung“ zuzuordnen sind. 64 Abgeordnete werden vom Bundeswahlleiter dem Bereich „Sprache, Literatur, Gesellschaft, Wirtschaft, Medien, Kultur“ zugerechnet, 59 dem Bereich „Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung“. 19 Abgeordnete gelten als Naturwissenschaftler, Geografen und Informatiker, 16 kommen aus dem Bereich „Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung“, zehn aus dem Bereich „Kaufmännische Dienstleistungen, Vertrieb, Tourismus“, jeweils sieben aus der Land-, Forst- und Tierwirtschaft sowie dem Gartenbau, aus „Bau, Architektur, Gebäudetechnik“ und aus dem Bereich „Verkehr, Logistik, Schutz, Sicherheit“.

Neun Abgeordnete gelten als „Schüler/-innen, Auszubildende, Studierende“, vier als „Rentner/-innen und Pensionäre/-innen“, ein Parlamentsmitglied hat keine Tätigkeitsangabe gemacht. (vom/29.09.2021)

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