Internationales

Auswahlverfahren für Berufstätige

(DBT/Schüring)

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ein zweistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Die erste Stufe des Auswahlverfahrens läuft über die Cultural Vistas gGmbH.

Vorauswahl durch die Cultural Vistas gGmbH

Die Mitarbeiter der Cultural Vistas gGmbH erhalten die Bewerbungsunterlagen und entscheiden jedes Jahr im Herbst, ob die Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. In diesen Gesprächen, an die sich eine Diskussionsrunde und ein Test der allgemeinen politischen Bildung anschließen, wird geprüft, ob die Bewerber für ein Stipendium in den USA geeignet sind. Neben guten Schulleistungen, Leistungen in Beruf und Ausbildung und guten Englischkenntnissen der Bewerber kommt es vor allem auch auf soziale Kompetenzen, politisches Allgemeinwissen und das Interesse am politischen und gesellschaftlichen Leben  an. Dazu gehört auch die Verknüpfung mit persönlichen beruflichen Perspektiven und Engagement.

Entscheidend für die Auswahl ist das gesamte Persönlichkeitsbild und die Eignung als Juniorbotschafter am PPP teilnehmen zu können.

Nach den Gesprächen stellen die Cultural Vistas gGmbH eine Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten auf, die für ein PPP-Stipendium geeignet sind und die sie den Patenabgeordneten in den Wahlkreisen zur Auswahl vorschlagen, in denen die Bewerberinnen und Bewerber leben. Das Vorauswahlverfahren führt die Cultural Vistas gGmbH eigenständig und völlig unabhängig von den Wahlkreisabgeordneten durch.

Nominierung durch die Bundestagsabgeordneten

Im zweiten Schritt des Verfahrens wählt der oder die für den Wahlkreis zuständige Bundestagsabgeordnete einen Kandidaten aus der Liste der Austauschorganisation aus. Er oder sie entscheidet, wen er am besten dafür geeignet hält, Deutschland in den USA als Junior-Botschafter zu vertreten. Diese Entscheidung fällt in der Regel in der Zeit von Januar bis Mitte Februar des Ausreisejahres. Die Abgeordneten können die nominierten Kandidaten auch zu einem Gespräch einladen. In den 299 Bundestagswahlkreisen stehen 285 Stipendien für Schüler sowie 75 Stipendien für junge Berufstätige zur Verfügung. Ob in den Wahlkreisen ein Stipendium an einen Schüler oder an einen jungen Berufstätigen oder zusätzlich an einen jungen Berufstätigen vergeben wird, ist abhängig von der Bewerberlage.

Was ist noch wichtig?

Es kann nicht gewährleistet werden, dass in jedem Wahlkreis ein Stipendium vergeben wird. Bitte beachten Sie, dass weder die Bewerbung zum PPP noch die Teilnahme am Vorauswahlverfahren zu einem Rechtsanspruch auf ein Stipendium führen. Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt ärztlich bescheinigter gesundheitlicher Eignung. Darüber hinaus unterliegt die Feststellung der gesundheitlichen Eignung den Aufnahmebedingungen der amerikanischen Partner. Die Austauschorganisationen können die Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen. Die Nominierung steht auch unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen (Erfolgreicher Berufsabschluss, erster Wohnsitz in Deutschland) tatsächlich erfüllt werden.

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