

11.1.7 Minderheitsvoten der CDU/CSU zu speziellen Kapiteln und
Handlungsempfehlungen des Mehrheitsberichts
11.1.7.1 Finanzmärkte
Vorbemerkungen
Die Arbeitsgruppe „Finanzmärkte“
hatte bereits im Zwischenbericht der Enquete-Kommission eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen
vorgelegt. Die CDU/CSU-Gruppe hatte damals der Mehrheitsmeinung in vielen Punkten
widersprochen, aber auch erwartet, dass der ihrer Meinung nach verfrüht vorgelegte
Zwischenbericht in weiteren Diskussionen vertieft würde. Das ist nur in Ausnahmefällen
geschehen.
Auch bei neu diskutierten Themen
traten erneut schwerwiegende Meinungsdifferenzen zwischen den Koalitionsparteien
– in der Regel verstärkt durch die PDS – und der CDU/CSU-Gruppe sowie der FDP
auf. Das ist in Anbetracht der Bedeutung der behandelten Themen für den Globalisierungsprozess
bedauerlich.
Die Mehrheit steht der Globalisierung
der Finanzmärkte ablehnend gegenüber. Schlimmer jedoch ist, dass die Mehrheit
diese Skepsis an den Anfang ihrer Überlegungen stellt und daher bei allen weiteren
Betrachtungen systematisch empirische Entwicklungen und Theorien ausblendet,
die nicht in diese Kritik passen. So setzt sie sich bereits mit der sonst allgemein
anerkannten Überzeugung der „herrschenden Lehre“ nicht einmal ernsthaft auseinander,
wonach weitgehend freie Kapitalmärkte nicht nur notwendige Voraussetzung funktionierender
internationaler Gütermärkte sind, sondern auch aus sich heraus dazu beitragen,
den Wohlstand in der Welt zu mehren („das zentrale Argument für einen
freien internationalen Kapitalverkehr ist sein Beitrag für das Wirtschaftswachs
tum“ (Deutsche Bundesbank 2001d: 21). Sie erweckt stattdessen den Eindruck,
die positiven Wirkungen globaler Finanzmärkte könnten nur unter sehr speziellen,
in der Realität nicht gegebenen Voraussetzungen eintreten.
An vielen weiteren Stellen werden
Stil und Inhalt des Mehrheitsbericht den Ansprüchen, die an eine ausgewogene
Darstellung und wissenschaftliche Auseinandersetzung zu stellen sind, nicht
gerecht. Dies betrifft vor allem die Teile, die sich mit dem Problem hoher Realzinsen,
dem Entstehen und den Folgen von Finanzkrisen sowie dem europäischen Finanzmarkt
und der Europäischen Währungsunion beschäftigen. Ein Bemühen um Konsens in der
Arbeitsgruppe war bei der Mehrheit nicht festzustellen. Dies führte dazu, dass
die Meinung der Minderheit im Kommissionsbericht fast an keiner Stelle sichtbar
wird. Im Folgenden können nur die wichtigsten Themen angesprochen werden.
a) liberalisierte Finanzmärkte
Die Mehrheitsmeinung geht davon aus, dass die Globalisierung
der Finanzmärkte für eine Vielzahl von Fehlentwicklungen und Krisen der Weltwirtschaft
verantwortlich zu ma
chen und deshalb einzuschränken und zu kontrollieren sei. Deregulierung und
Liberalisierung der Finanzmärkte gelten als gefährlich und als Ursache von Finanzkrisen.
Die CDU/CSU-Gruppe betont dagegen
die durchweg positiven Auswirkungen der Liberalisierung der Finanzmärkte. Sie
bewirkt z.B., dass
– Kapital seiner produktivsten
Verwendung zugeführt werden und damit eine wachstumssteigernde Wirkung entfalten
kann.
– kapitalsuchende Marktteilnehmer
nicht nur auf ihre nationalen Märkte beschränkt bleiben bzw. verzerrte Preise
zu zahlen haben.
– „privates Kapital mittlerweile
für eine zunehmende Zahl von Entwicklungs- und Schwellenländern zur dominierenden
Finanzierungsquelle geworden (ist)“ (Deutsche Bundesbank 2001d: 17)
– Investitionsrisiken auf
verschiedene Marktteilnehmer verteilt werden können.
– gesamtwirtschaftliches Angebot
und Nachfrage zu niedrigen Preisen einen Ausgleich finden und die Auswahlmöglichkeiten
der Marktteilnehmer reichhaltiger werden.
– kurzfristige Schwankungen
des Sozialproduktes durch Kapitalimporte bzw. -exporte ausgeglichen werden können.
– die Effizienz nationaler
Finanzsysteme erhöht wird.
b) Finanzkrisen
Die Mehrheit ist der Meinung,
Ausgangspunkt der Finanz krisen sei ein überhöhtes Kapitalangebot. Besonders
attraktiv erscheinende Länder seien „überschwemmt“ worden. Die Welle sei dann
zurückgeschwappt, wenn sich eine zu geringe Absorptionsfähigkeit des nationalen
Marktes gezeigt habe.
Die CDU/CSU-Gruppe widerspricht
dieser einfachen Argumentation. Nachfrageaspekte bleiben dabei unberücksichtigt.
Es ist richtig, dass in den neunziger Jahren die
privaten Kapitalflüsse in die Entwicklungsländer außergewöhnlich stark anstiegen,
nachdem sie vorher v.a. in Industrieländer geströmt waren. Nun ist es aber nicht
so, dass die Entwicklungsländer nutzen- und schutzlos einem einströmenden Kapital
ausgesetzt sind. Zum einen profitieren von der Kapitalanlage beide Seiten –
die Anleger und die Anlageorte –, zum anderen liegt es im Verantwortungsbereich
der Anlageländer, durch eine (fortgesetzte) rationale, attraktive und an nationalen
Gegebenheiten orientierte Politik die Bedingungen für ein rentables Kapitalangebot
aufrechtzuerhalten und für eine solide nationale Marktaufsicht zu sorgen.
Länder, die nicht durch eine solide
Wirtschaftspolitik ausländisches Kapital attrahierten, sondern durch anders
motivierte Einflussnahmen auf den Wechselkurs bzw. das Wirtschaftsgeschehen
erst Anreize für exzessive Kapitalzuströme schufen und dabei implizit Wechselkurs-
und Kreditgarantien vorzugeben schienen, sind an „ihrer“ Krise selbst schuld
– nicht ein anonymer internationaler Kapitalmarkt oder „die Globalisierung“.
Diese Anschauung setzt sich auch nach den Krisen der jüngsten Zeit (z.B. in
Argentinien) mehr und mehr durch.
Damit sollen die Fehleinschätzungen
und Überreaktionen seitens der Marktteilnehmer im Vorfeld und während der Finanzkrisen
nicht verharmlost werden. Sie waren aber alleine niemals die Ursache. Es gibt
auch kein einziges Beispiel dafür, dass wirtschaftlich gesunde Länder in eine
ausschließlich durch Spekulation verursachte schwere Krise gerieten. „Freier
Kapitalverkehr kann also Krisen verstärken und beschleunigen, ihre Ursachen
liegen aber anderswo“ (Deutsche Bundesbank 2001d: 25), nämlich in wirtschaftspolitischem
Fehlverhalten der betroffenen Länder. „Der freie Kapitalverkehr legt (es)...
offen und übt so einen Rechtfertigungszwang auf die politisch Verantwortlichen
aus“ (Deutsche Bundesbank 2001d: 25).
Ungeachtet der grundsätzlichen
Befürwortung freier internationaler Kapitaltransaktion muss es jedem Land überlassen
bleiben, frei darüber zu entscheiden, ob und in welcher Weise es seine Grenzen
für ausländisches Kapital öffnet. Umgekehrt muss jeder Staat, der am globalen
Finanzsystem teilnehmen will, die internen Voraussetzungen, insbesondere mit
Blick auf das heimische Banksys tem hierfür schaffen
c) Devisenumsatzsteuer
(„Tobin-Steuer“)
Das Eintreten der Mehrheit in
der Arbeitsgruppe für Kapitalverkehrskontrollen einschließlich einer
Devisenumsatzsteuer („Tobin-Steuer“) wird von einer breiten Mehrheit
von Währungs- und Finanzwissenschaftlern und -politikern verworfen. Das kürzlich
vom BMZ in Auftrag gegebene Gutachten kommt zwar zum Ergebnis, dass es technisch
möglich sei, die Steuer zu erheben, enthält sich aber jeder Wertung, ob das
sinnvoll sei (Spahn 2002).
Die CDU/CSU-Arbeitsgruppe lehnt
die Tobin-Steuer entschieden ab. Abgesehen davon, dass sie in der Praxis kaum
umzusetzen ist (sie müsste weltweit eingeführt
werden, um wirklich wirksam zu sein), würde der internationale Waren- und Dienstleistungsverkehr
massiv
beeinträchtigt. Die Auffassung, man träfe mit einer Besteuerung kurzfristiger
Kapitaltransaktionen nur die „Spekulanten“, ist naiv. Die Mehrheitsmeinung nimmt
nicht zur Kenntnis, in welchem Umfang kurzfristige Finanzoperationen unmittelbar
und mittelbar mit klassischen Waren- und Dienstleistungstransaktionen verbunden
sind und übersieht, dass ein großer Teil kurzfristiger Finanzgeschäfte der zum
Teil durch rechtliche Vorgaben erzwungenen Kurssicherung dienen. Eine Beschränkung
auf unerwünschte Transaktionen ließe sich weder durchsetzen noch kontrollieren.
In echten Krisen übersteigen zudem die Ertragserwartungen aus Währungsgeschäften
deutlich die Größenordnung einer Tobin-Steuer. Würde die verschiedentlich vorgeschlagene
hohe Steuer mit einem Satz von bis zu 60 % Realität, könnte vielleicht die Spekulation
erschwert werden. Gleichzeitig aber würden Investitionen in Entwicklungsländern
fragwürdig, wenn das Rücktauschrisiko mit einem so hohen Steuersatz verbunden
wäre. Höchstwahrscheinlich müssten am Ende vor allem die Entwicklungsländer
und ihre Kapitalmärkte unter dieser Steuer leiden.
Gerade das Ziel, die Wachstumsbedingungen in Entwicklungsländern zu verbessern,
würde verfehlt, wenn die Finanzmärkte durch eine Zusatzsteuer belastet würden
und die Steuer zu Fehlallokationen des Kapitals führen würde. Die mit der Tobin-Steuer
häufig verbundene Vorstellung, man könne auf diesem Weg zusätzliche Staatseinnahmen
generieren, verkennt, dass in den meisten Ländern eine Senkung der Abgabebelastung
erforderlich ist, und nicht eine Erhöhung.
d) Realzinsen
Der Mehrheitsbericht der Arbeitsgruppe
„Finanzmärkte“ beschäftigt sich recht ausführlich mit der Problematik hoher
Realzinsen, insbesondere mit ihrem Verhältnis zum realen Wachstum des Sozialprodukts.
Obwohl hierzu zwei, auch zitierte Gutachten vorgelegen haben, stützt sich der
Bericht nur einseitig auf ein Gutachten von Felix (2002), der in der Fachwelt
für seine Minderheitsmeinung bekannt ist. Das andere Gutachten von von Hagen
(2002) weist nach, dass hohe Realzinsen per se keinen Anlass zur Besorgnis bieten.
Von Hagen weist nach, dass die Nettokapitalrendite (=Ertragsrate vor Sachkapitalkosten)
in allen beobachteten Ländern über den langfristigen Realzinsen lagen. Die Ausführungen
des Mehrheitsberichts aber stehen im Gegensatz zu dieser Fest stellung.
Die CDU/CSU-Gruppe schließt sich
der Stellungnahme der FDP an, die von der herrschenden Lehre ausgeht und zum
Ergebnis kommt, dass die Realzinsen in den 1990er Jahren weder besonders hoch
waren noch, dass von ihnen für die Finanzmärkte negative Wirkungen ausgehen.
e) Zu einzelnen Handlungsempfehlungen
Zur Handlungsempfehlung 2.1
Geldwäsche wirksam bekämpfen
Selbstverständlich unterstützt
die CDU/CSU-Arbeitsgruppe jede wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und kriminellen
Geldgeschäften. Daher wird auch der Forderung zugestimmt, dass die FATF ihre
„40 Empfehlungen“ weiterentwickeln soll.
Der Staat muss Möglichkeiten dazu
haben, gegen dubiose und kriminelle Geldtransaktionen vorzugehen. Allerdings
ist es zweifelhaft, ob dies mit den von den Mehrheitsfraktionen genannten Mitteln
möglich und zielführend ist. Stattdessen ist zu befürchten, dass vor allem unerwünschte
Bürokratie produziert wird. Die Anzahl aller Transaktionen alleine einer großen
Bank beläuft sich auf bis zu zehn Millionen pro Tag. Die Wirksamkeit von „Filtern“
ist damit fragwürdig.
Zur Handlungsempfehlung
2.6
Einen einheitlichen europäischen Finanzmarkt schaffen
Grundsätzlich ist der Zielsetzung
zuzustimmen, einen europäischen Finanzmarkt zu schaffen, der funktionsfähig,
wettbewerbsfähig und demokratisch legitimiert ist. Die Empfehlung wird jedoch
abgelehnt, weil hier Finanzmärkte mit einer Zielsetzung versehen werden sollen,
die sie nicht leisten können. Ob ein Finanzmarkt reguliert werden muss, um „einem
sozialstaatlichen Entwicklungsmodell in Europa Rechnung (zu) tragen“, muss stark
bezweifelt werden. Natürlich sollten keine Widersprüche zwischen sozialer und
(finanz)marktwirtschaftlicher Politik entstehen. Es handelt sich aber um zwei
verschiedene Politikfelder. Die Finanzmärkte sollten nicht einer entsprechenden
direkten Regulierung unterliegen.
Völlig unklar bleibt, wie und auf welchem Weg „die Sys teme
der sozialen Sicherheit“ so ausgestaltet werden sollen, dass „sie vor den Risiken
der Finanzmärkte abgeschirmt bleiben“. Das kann nur so verstanden werden, dass
soziale Sicherheit nicht über Finanzmärkte finanziert werden soll. Das aber
würde bedeuten, dass sie auch von den (Ertrags-) Chancen der Finanzmärkte ausgeschlossen
wäre. Sie wäre damit teuer und liefe Gefahr, den Menschen gerade keine Sicherheit
zu bieten.
Schließlich wird auch in dieser Empfehlung wieder der „schädliche
Steuerwettbewerb“ angesprochen, vor dem man sich schützen müsse. Nach Kenntnis
der CDU/CSU-Gruppe gibt es indes keinen Beweis für diese Schädlichkeit. Im Gegenteil:
Der Steuerwettbewerb kann dazu führen, dass die Belastung der Menschen gesenkt
wird, dass effektiver gewirtschaftet wird. Wenn ehemals staatliche Aufgaben
wegen geringerer Staatseinnahmen durch private Unternehmen erbracht werden,
so kann dies zu Effizienzsteigerungen führen.
Zur Handlungsempfehlung 2.7
Stabilitäts-, Beschäftigungs- und Wachstumspolitik
in der Europäischen Währungsunion besser verzahnen
Gegen eine bessere Verzahnung der genannten Politikbereiche
kann niemand sein. Es ist allerdings von entscheidender Bedeutung, in welcher
Weise das erreicht werden soll. Bereits in dem der Empfehlung zugrunde liegenden
Text wird überdeutlich, dass die Mehrheit einem weitgehend freien Finanzmarkt
(als Beispiel wird der US-amerikanische herangezogen) sehr kritisch gegenübersteht.
Hinzu kommen offenkundig falsche Darstellungen, die in dem Satz gipfeln: „Die
gesamtwirtschaftliche Orientierung der EU ist schädlich für die Stabilität und
Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte in der EU“ und die Politik von Kommission
und Europäischer Zentralbank einer harschen, ungerechtfertigten Kritik unterzieht.
Der Empfehlung muss insoweit widersprochen werden, als wir
es für völlig falsch halten, das Mandat der Europäischen Zentralbank zu ändern
und „beschäftigungs- und wachstumspolitische Ziele“ mit zu verfolgen. Die vorrangige
Ausrichtung des Notenbanksystems auf die Geldwertstabilität, wie sie im Maastricht-Vertrag
verankert ist, ist die grundlegende Bedingung für den dauerhaften Erfolg der
Währungsunion und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung. Einen Widerspruch zwischen
stabilem Geld und Beschäftigung, wie ihn die Empfehlung der Kommissionsmehrheit
suggeriert, gibt es nicht. Im Gegenteil: Nur in einer Volkswirtschaft mit niedrigen
Preis
steigerungsraten können die Preise ihre Lenkungsfunktion am Markt voll erfüllen.
Geldwertstabilität fördert damit dauerhaft wachstumsfreundliche Rahmenbedingungen;
ihre Einschränkung begrenzt hingegen Wachstums- und Beschäftigungschancen.
Die bestehenden Beschäftigungsprobleme in Europa und insbesondere
in Deutschland sind eindeutig nicht die Folge einer übermäßig restriktiven Geldpolitik,
sondern das Ergebnis einer unsachgemäßen nationalen Wirtschaftspolitik. Sie
können auch nicht durch billiges Geld gelöst werden. Die Erfahrung der siebziger
Jahre des vergangenen Jahrhunderts hat gerade erwiesen, dass eine solche Politik
zu einer höheren Inflationsrate bei unverändert niedrigem Beschäftigungsniveau
führt.
Eine Zielerweiterung der EZB ist somit nicht erforderlich,
sie wäre schädlich, weil sie die EZB Politik überfrachtete und die Gefahr bestünde,
dass das Stabilitätsziel vernachlässigt würde.
Zur Handlungsempfehlung 2.8
Für die Einführung einer Devisentransaktionssteuer
und die Aufrechterhaltung von Möglichkeiten zur Kontrolle kurzfristiger Kapitalbewegungen
Zur generellen Problematik (Tobin-Steuer) wurde oben
bereits Stellung genommen. Aber auch diese Empfehlung lehnen wir strikt ab.
Wenn in dem vorliegenden Text zunächst eine europäische Einführung vorgeschlagen
wird, dann erkennt man eine gewisse Oberflächlichkeit. Denn einerseits wurde
bereits oben darauf hingewiesen, dass eine Tobin-Steuer nur wirken kann, wenn
sie weltweit eingeführt wird. Zum anderen sind durch das System der Europäischen
Währungsunion mit der Euro-Einführung die meisten Wechselkurse zueinander fest.
Eine europaweite Tobin-Steuer wäre völlig sinnlos. Der Devisenhandel würde in
die Länder abwandern, in denen eine solche Steuer nicht erhoben würde. Schließlich
haben gerade die Finanzkrisen des Jahres 2002 gezeigt, dass eine Steuer die
Krisengefahr nicht ursachengerecht eindämmen könnte.
Zur Handlungsempfehlung 2.9
Die Beteiligung des privaten Sektors („Private Sector
Involvement“) bei der Vorbeugung und Bewältigung von Finanzkrisen stärken
Die CDU/CSU-Arbeitsgruppe teilt die Ansicht der Deutschen
Bundesbank (Deutsche Bundesbank 1999: 33, Deutsche Bundesbank 2002: 126), dass
im Krisenfall alle Beteiligten – Schuldner, öffentliche und private Gläubiger
– sich an der Krisenbewältigung einschließlich einer etwaigen Umschuldung in
angemessener Weise zu beteiligen haben. Auf diese Weise lässt sich dem „moral
hazard“- Risiko vorbeugen. Hierfür muss selbstverständlich Sorge getragen werden.
Auch in der Vergangenheit haben sich private Gläubiger an
Umschuldungen aktiv beteiligt. Bereits 1999 haben die G7-Staaten Grundsätze
zur Einbindung des privaten Sektors in die Krisenbewältigung aufgestellt. Dieses
Fünf-Punkte Programm (Deutsche Bundesbank 1999: 43) sollte baldmöglichst umgesetzt
werden.
Die Empfehlung, Gläubiger in einem vorher ausgehandelten Maße
an den Kosten einer Schuldenrestrukturierung zu beteiligen, wird auch von der
CDU/CSU mitgetragen. Dabei muss jedoch stets eine Balance zwischen grundsätzlichen
Festlegungen und einer ausreichenden Flexibilität gewahrt werden, weil sich
jede Krise von den anderen unterscheidet. Das verbietet zu weitgehende und straffe
Regeln.
Schwierigkeiten bestehen offenbar bei der Einbeziehung von
Anleihegläubigern. Hier sollten Mechanismen entwickelt werden, die diese Gläubigergruppe
stärker in Umschuldungen einbindet. Um zu vermeiden, dass die internationalen
Kapitalmärkte für Entwicklungsländer als Finanzierungsquelle ausfallen, muss
es sich um marktmäßige Mechanismen, wie beispielsweise die Aufnahme von Umschuldungsklauseln
in Anleiheverträge, handeln. Andernfalls würde gerade die Finanzierung von Entwicklungsländern
von Anfang an erheblich verteuert werden.
Die Forderung der Mehrheit, dass „Kreditgeber, die ihren Verpflichtungen
bei einer vereinbarten Umschuldung nicht nachkommen, (...) bei öffentlichen
Aufträgen (...) zeitweise ausgeschlossen werden“, ist abzulehnen. Unklar bleibt
hierbei zunächst, welche Kreditgeber gemeint sind. Soweit es sich um Anleihegläubiger
handelt, läuft die Empfehlung ins Leere. Das gleiche gilt für Bankkredite. Es
ist nicht im Sinne der Minderheit, bestimmte Gläubigergruppen und Interessen
zu diskriminieren. Außerdem unterstellt die Empfehlung ohne sachliche Rechtfertigung,
dass sich Gläubiger an Vereinbarungen, die sie bei Umschuldungsabkommen eingegangen
sind, nicht halten.
Zur Handlungsempfehlung 2.10
Offshore Zentren zur Kooperation veranlassen
Die Existenz von Finanzplätzen mit fehlenden oder schwachen
Regulierungen und niedrigen Steuersätzen bieten einen Anreiz für kriminelle
Aktivitäten.
Sie können zu erheblichen Problemen für die Stabilität der
internationalen Finanzbeziehungen führen. Darum ist die Informationslage über
die in Offshore-Zentren abgewickelten Finanzgeschäfte erheblich zu verbessern.
Vor allem aber wäre es wichtig, die Informationslage über
die anscheinend umfangreichen Finanztransaktionen zu verbessern, die außerhalb
des Bankensektors z.B. über Fonds oder spezielle Gesellschaftskonstruktionen,
wie z.B. die „International Business Corporations“ abgewickelt werden. Auch
die Aufsichtsregeln sind in den meisten Offshore-Zentren verbesserungsfähig.
Insofern unterstützt die CDU/CSU-Arbeitsgruppe die Vorgehensweise der OECD,
welche durch Ihre Anstrengungen wirkungsvoll die Unterbindung von Geldwäsche
und Steuerhinterziehung in Offshore-Zentren voranbringen. Auf diesem Wege müssen
die Staatengemeinschaft alle Wege und Mittel einsetzen, um die Vorgaben der
OECD umzusetzen.
Die Staatengemeinschaft muss in international vereinbarter Weise mit geeigneten
– auch scharfen – Sanktionen die nicht kooperativen Offshore-Finanzzentren zur
Korrektur ihrer gefährlichen Finanzmarktpolitik zwingen.
Bei gemeinsamen Willen muss es
möglich sein, diese nicht-kooperationsbereiten Finanzplätze zur Einhaltung von
Mindeststandards bringen.
Die im Mehrheitsbericht empfohlene
öffentliche Brandmarkung von Unternehmen, die zu nicht kooperativen Offshore-Finanzplätzen
Geschäftsbeziehungen unterhalten, ist zunächst abzulehnen. Diese Maßnahme ist
unserer Auffassung erst dann gerechtfertigt, wenn zuvor alle Möglichkeiten der
internationalen Politik zur Beseitigung oder Verringerung dieses nicht hinnehmbaren
Fehlverhaltens gescheitert sind.
Zur Handlungsempfehlung
2.12
Die Institutionen von Bretton Woods nicht schwächen, sondern reformieren
Die Überschrift dieser Handlungsempfehlung
überrascht, da sie suggeriert, dass es irgendwo die ernsthafte Forderung nach
Schwächung der Institutionen gebe. Das ist nach unserem Wissen nicht der Fall.
Die CDU/CSU-Gruppe steht inhaltlich hinter dieser Handlungsempfehlung, allerdings
sind Einzelheiten zu unklar formuliert.
So steckt hinter der Forderung,
der IWF solle sich bei der Erarbeitung von Programmen „zur Lösung von Schulden-
und Finanzkrisen (...) an den Entwicklungsbedingungen von Ländern oder Regionen
und an den Lebensbedingungen der Menschen ausrichten“ offenbar der Vorwurf,
der IWF habe dies in der Vergangenheit nicht getan. Der Mehrheitsbericht lastet
dem IWF eine nicht gerechtfertigte Schuld an Finanzkrisen an.
Ähnlich vorwurfsvoll klingt es,
wenn gefordert wird, dass „soziale und ökologische Belange berücksichtigt und
Formen der Partizipation der Bevölkerung gefunden werden müssen“. Die Mehrheit
unterstellt, dass in der bisherigen Politik der Institutionen soziale und ökologische
Belange nicht berücksichtigt wurden. Das ist nicht richtig.
Richtig ist, dass in der Politik der Institutionen
ökonomische Belange im Vordergrund gestanden haben. So muss es auch bleiben,
da die Institutionen im Auftrag von und mit finanziellen Mitteln unabhängiger
Gläubiger (Staaten) handeln.
In diesem Zusammenhang sehen wir
auch die geforderte „Demokratisierung“ der Entscheidungsstrukturen in IWF und
Weltbank kritisch. Eine massive Neuverteilung der Stimmrechte erscheint der
CDU/CSU-Arbeitsgruppe nicht sinnvoll. Die Länder, die die Mittel zur Verfügung
stellen, sollten auch das Recht behalten, letztlich über die Konditionen der
Vergabe zu entscheiden. Sonst werden sie wahrscheinlich ihr finanzielles Engagement
verringern oder ganz aufgeben.
Zur Handlungsempfehlung
2.13
Geschlechtergerecht Haushalte („Gender Budgets“)
Wir unterstützen das Ziel, mehr
Klarheit über geschlechtsspezifische Auswirkungen von Haushaltsbeschlüssen zu
bekommen. Die Formulierung der Handlungsempfehlung geht allerdings viel zu weit.
Mit welch riesigem Aufwand soll es möglich sein, alleine die Analysen „auf allen
Ebenen (international, regional, lokal und auf EU-Ebene)“ geschweige denn die
Aufstellung geschlechtergerechter Haushalte durchzuführen? Bereits die geforderte
Datenerhebung oder das „gendersensitive Training für MitarbeiterInnen der Finanz-
und Wirtschaftsverwaltung“ würde einen sehr hohen Aufwand bedeuten, wenn die
Ergebnisse brauchbar sein sollen. Die CDU/
CSU-Gruppe hält diesen Aufwand nicht für gerechtfertigt und lehnt deshalb die
Empfehlung ab.
Zur Handlungsempfehlung
2.16
Die HIPC- Initiative fortsetzen und den Schuldendienst an der Tragfähigkeit
bemessen
Die Weltbank und der Internationale
Währungsfonds haben bereits 1999 im Rahmen der beschlossenen HIPC-
Initiative für die ärmsten und hochverschuldeten Länder einen weitreichenden
Schuldenerlass beschlossen. Dies ist auch in den Augen der CDU/CSU-Gruppe ein
richtiger und notwendiger Schritt gewesen. Ebenso ist es sinnvoll, die Entschuldung
mit Hilfe der freiwerdenden Mittel („Poverty Reduction Strategy Program“,
PRSP) an eine sinnvolle nationale Armutsbekämpfung zu knüpfen und künftige Kreditmittel
nur zu vergeben, wenn ein solches PRSP vorliegt.
Es darf allerdings nicht übersehen
werden, dass die HIPC- Initiative Gefahren in sich birgt: Zum einen könnten
Länder, die große Probleme mit ihrer Verschuldung haben, in der Hoffnung, in
den Genuss der Initiative zu kommen, in ihren eigenen Anstrengungen zur Schuldenbewältigung
nachlassen und sich auf die Solidarität anderer Länder verlassen. Zum anderen
sollten Kreditgeber vor (!) der Bereitstellung der Kredite auf eine sinnvolle
Verwendung der Kredite ebenso dringen wie auf eine „Good Governance“ (in
den Bereichen von Menschenrechten, Demokratie, Bildungsinvestitionen, Rechtsstaatlichkeit
und Reduzierung von Rüstungsaufgaben) des betreffenden Staates. Ohne eine solche
könnte die Kreditvergabe (v.a. unter dem Schild der HIPC-Initiative) ein Fass
ohne Boden werden.
Deshalb sollte die Tragfähigkeit
nicht die „zentrale Rolle bei der Beurteilung der ‚Überschuldung’“ spielen,
denn es geht nicht nur darum im Nachhinein, „eine ökonomische, soziale und politische
Überforderung zu vermeiden“, sondern eine solche Gefahr bereits vor der Kreditvergabe
zu sehen und entsprechend zu handeln. Schließlich sollte die Tragfähigkeit –
anders als die Mehrheit es vorschlägt – auf
die wirtschaftliche Tragfähigkeit bezogen bleiben. Andere Merkmale wie die genannten,
ökologischen oder genderspezifischen Gesichtspunkte – können an anderen Stellen
berücksichtigt werden, z.B. bei der Vergabe neuer Kredite.
Deutlich unterschieden werden
muss zwischen HIPC und den Ländern mit mittlerem Einkommen. Für diese Länder
greift die Forderung nach Umschuldungen bzw. Schulden erlass zu kurz, muss
doch das Ziel der Bemühungen sein, ihnen Spielräume gerade dadurch zu verschaffen,
dass Zugang zu inter nationalen Mitteln besteht. Besonders negativ ist zu beurteilen,
wenn auch für internationale Handelsfinanzierungen ein Schuldenerlass gefordert
wird. Dies kommt einer sofortigen und empfindlichen Störung der Ressourcentransfers
in die betroffenen Ländern gleich.
Zur Handlungsempfehlung
2.17
Eine internationale Insolvenzregelung entwickeln
Eine internationale Insolvenzregelung
ist seit längerem im Gespräch. Eine neue Regelung erscheint grundsätzlich auch
der CDU/CSU-Gruppe als notwendig. Allerdings sind noch zu viele, vor allem juristische
Probleme zu lösen, denn hier wird absolutes Neuland beschritten. Die Hinweise
auf individuelle Insolvenzrechte – auch in Richtung der US-amerikanischen Regelungen
zu „Chapter 9“ bzw. „Chapter 11“ greifen nicht richtig. Mindestens auf Jahre
hinaus sind derartige Regelungen nicht realisierbar. Zu den Problemen, die bestehen,
gehört z.B. dass alle Länder bereit sein müssen, für bestimmte Zwecke ihr nationales
Insolvenzrecht einer internationalen Regelung, die u.U. aus einem völlig anderen
Rechtssystem und Rechtsverständnis stammt, unterzuordnen.
Hinzu kommt, dass sich diese Vorschriften
nicht auf bestimmte Gläubigergruppen (z.B. ausländische Besitzer von Staatsanleihen)
beschränken lassen. Vielmehr würden alle, also auch die inländischen Besitzer
aller Staatsschulden hiervon erfasst. Fraglich ist, welche Behörde den Umschuldungsfall
erklären soll. Unklar sind zudem die Kriterien anhand derer der konkrete Umschuldungsfall
identifiziert werden soll. Jeder Umschuldungsfall ist anders. Einheitliche Bewertungsfaktoren
sind schwierig zu finden. Außerdem kann ein Umschuldungsprozess nur dann erfolgreich
sein, wenn auch ein Strukturanpassungsprogramm des Schuldners erstellt und vor
allem seine Einhaltung kontrolliert wird.
Der Wissenschaftliche Beirat beim
BMZ hatte Anfang 2000 ein Gutachten vorgelegt, das zum Ergebnis kommt, dass
die politische Souveränität und damit verbunden die Nichtabsetzbarkeit einer
Regierung einem internationalen Insolvenzverfahren aus einem Guss entgegenstehen.
Das Gutachten empfiehlt, das Augenmerk vielmehr auf eine schrittweise Veränderung
der bestehenden quasi-insolvenzrechtlichen Verfahren und deren einzelner Elemente
zu richten. Diese Sichtweise ist von einer weiteren Stellungnahme durch die
Hermes Kreditversicherungs-AG bestätigt worden. Begrüßenswert ist die Haltung
der gegenwärtigen Bundesregierung, die zwar Denkmodelle eines internationalen
Insolvenzrechts durchaus ernst nimmt und eingehend prüft, ansonsten aber die
Umsetzung eines internationalen Insolvenzverfahrens als allenfalls sehr langfristig
realistische Alternative betrachtet.
Es gibt auch andere kritische
Stimmen, die von einer solchen „umwälzenden Neuerung der Finanzbeziehungen“
Nachteile erwarten. So spricht Schweickert (Institut für Weltwirtschaft, Kiel)
davon, dass sich damit „das Kredit risiko erhöhen werde und damit die Kapitalkosten“
(Schweickert 2001).
Völlig lehnen wir die Mehrheitsempfehlung
ab, wonach eine „unabhängige Schiedsstelle mit neutralem Vorsitz und bei paritätischer
Beteiligung von Schuldnern und Gläubigern“ verbindliche Entscheidungen in Fällen
von Staaten-Insolvenz fällen soll. Das ist kein praktikables Verfahren.
Im IWF werden zur Zeit Pläne diskutiert,
wie ein geordneter Umschuldungsprozess organisiert werden könnte. Hierbei sind
Verfahrensregeln geplant, die „Mehrheits entscheidungen vorsehen, die für alle
Gläubiger rechtswirksam wären“ (Deutsche Bundesbank 2002: 130). Dieses Vorgehen
erscheint angemessen und realisierbar.


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