

11.1.7.2 Waren- und Dienstleistungsmärkte
Vorbemerkungen
Die Arbeitsgruppe „Waren- und
Dienstleistungsmärkte“ hat mit Hilfe sehr intensiver Beratungen, Diskussionen,
externer Gutachten, und Unternehmensbesuchen versucht, die wichtigsten Themen
der globalisierten Waren- und Dienstleistungsmärkte zu behandeln. Dies ist nur
ansatzweise gelungen, denn wie im Bericht bereits erwähnt, bleibt eine Fülle
wichtiger Sachthemen unbearbeitet und sollte deshalb von einer neu einzusetzenden
Enquete-Kommission aufgegriffen werden.
Im Bestreben, durch Kompromiss-Formulierungen
einen Konsens in wichtigen Fragen zu erzielen, sind aber bereits jetzt gute
Ergebnisse erzielt und viele ursprüngliche Meinungsunterschiede überwunden worden.
Die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe konnten weit überwiegend von allen
Mitgliedern gemeinsam verabschiedet werden.
Das Konsensstreben hat allerdings
auch grundsätzliche Meinungsunterschiede im Schlussbericht verdeckt. Immer wieder
stellte sich in den Diskussionen heraus, dass die Mehrheit die Risiken einer
Globalisierung in den Vordergrund stellt. Demzufolge ist das Mehrheitsstreben
eher und häufiger auf Regulierungsbemühungen gerichtet. Die CDU/CSU-Gruppe sieht
auch die Gefahren und Herausforderungen, die eine globalisierte Weltwirtschaft
mit sich bringt und die einer Lösung bedürfen. Die Wohlstandszuwächse, die sich
für jene Länder nachweisen lassen, die sich öffnen und aktiv an der Globalisierung
beteiligen, veranlassen die CDU/CSU-Gruppe jedoch zu wesentlich optimistischeren
Schlussfolgerungen. Insgesamt überwiegen nach ihrer Meinung die Chancen der
Globalisierung deutlich ihre Risiken.
Das folgende Minderheitsvotum
der CDU/CSU-Gruppe konzentriert sich auf die wichtigsten umstrittenen Themen
der Arbeitsgruppe „Waren- und Dienstleistungsmärkte“.
Bereits der wirtschaftstheoretische und -historische Hintergrund der Globalisierung
war umstritten. Das führte u.a. zum unkommentierten Gegenüberstellen der Meinungen
im Exkurs am Ende des Berichts. Dass es nicht gelang, die grundsätzlichen Positionen
weiter anzunähern, ist aus vielen Gründen bedauerlich, vor allem deswegen, weil
abseits des parteipolitischen Streites eine weit überwiegende Mehrheit in Wissenschaft
und Gesellschaft der Meinung ist, dass ein freier Waren- und Dienstleis tungsverkehr
der Welt einen höheren Wohlstand bringt und so die Armut in der Welt nachhaltig
bekämpft werden kann und empirisch bewiesen ist, dass die Länder, die sich gegenüber
der Globalisierung aktiv verhielten, sich dem weltwirtschaftlichen Güterverkehr
öffneten, einen höheren Wohlstand erreichten als jene, die sich von ihm abschotteten
(z.B. WTO 2000c). Nicht nur Deutschland, sondern viele Industrie-, Transformations-
und Entwicklungsländer haben bewiesen, dass die Befürchtungen der Mehrheit der
Kommission nicht richtig sind, wonach Länder vor der Globalisierung geschützt
werden müssten.
Zur Handlungsempfehlung
3-33
Verankerung von Sozialstandards in das Regelwerk der WTO
Die CDU/CSU-Arbeitsgruppe lehnt diese Empfehlung weiterhin
ab. Bereits im Zwischenbericht der Kommission hatte sie deutlich gemacht, dass
eine Reihe gewichtiger Gründe gegen diese unmittelbare Kopplung spricht. Daran
hat sich nicht geändert. Deshalb seien die Hauptargumente kurz wiederholt:
– Zur Entwicklung eines eigenen Wohlstands müssen die
Entwicklungsländer am Welthandel teilnehmen können. Aus Traditions-, Kultur-
und anderen Gründen, darunter schiere Armut, halten einige von ihnen noch nicht
die Kernarbeitsnormen ein. Ein Zwang, diese sofort umsetzen zu müssen, um am
WTO – System teilnehmen zu können, würde ihre Exportchancen abrupt verringern
und ihre Eingliederung in die globale Handelswelt behindern. Damit
würde eine Verankerung der Standards letztlich jenen schaden, die sich schützen
sollen. Dies betonen auch viele Entwicklungsländer selbst auf nahezu allen internationalen
Konferenzen.
Selbstverständlich muss es das Ziel eines jeden Entwicklungslandes
sein, die Normen einzuhalten, und in diesem Sinne sollte auch auf sie eingewirkt
werden. Die Indus trieländer sollten sich jedoch nicht eines Druckmittels bedienen,
das die Weigerung, den Handel mit zu liberalisieren, zum Gegenstand hat. Ein
solcher Automatismus wäre verhängnisvoll für viele Entwicklungsländer.
Die Wirtschaftsgeschichte hat gezeigt, dass bessere Lebens-
und Arbeitsbedingungen weder durch internationale Boykottvereinbarungen noch
durch andere Handelssanktionen durchgesetzt werden können. Das einzige Mittel
ist eine Erhöhung der Lebensstandards (OECD 1996b). Dazu ist allerdings
eine Beteiligung an der internationalen Arbeitsteilung unerlässlich. Die WTO
verfolgt das Ziel der Förderung eines regelgebundenen Freihandels. Damit erleichtert
sie mittelbar über größere Verteilungsspielräume auch das Erreichen sozialer
Ziele. Wohlgemerkt: Dies ist aber nicht die originäre Aufgabe der Handelspolitik,
aber Handel hilft. Die Beseitigung sozialer Verwerfungen dagegen ist Aufgabe
vor allem nationaler Politik. Hierfür kann vom Ausland (z.B. über die ILO) ebenso
Hilfe angeboten werden, die Handelspolitik als Zwangspolitik ausgestaltet ist
jedoch das falsche Instrument Viele Entwicklungsländer weisen selbst darauf
hin, dass eine bessere ökonomische Entwicklung Voraussetzung und Hilfe für die
Lösung sozialer Probleme ist (ILO 2001a).
– Die Welthandelsorganisation
(WTO) ist eine Erfolgsgeschichte. Ihre Regeln bilden einen unentbehrlichen ordnungspolitischen
Rahmen für den Welthandel. Es muss aber sehr sorgfältig darauf geachtet werden,
dass die WTO-Regeln nicht mit sachfremden politischen Zielen überfrachtet werden.
Als Garant für Sozialstandards wäre die Welthandelsorganisation heute überfordert.
Diese Politik braucht ihre eigene Foren. Auch die ILO hat ihre erfolgreiche
Tradition und ist das geeignete Gremium für die Entwicklung und Durchsetzung
von Arbeits- und Sozialstandards.
Der deutschen Bundesregierung
ist zuzustimmen: „...nicht die WTO, sondern die dafür ausgewiesenen internationalen
Fachleute bei der ILO (International Labourorganisation) (sollten) internationale
sozialpolitische Normen verhandeln“ (Deutscher Bundestag 2001). Selbstverständlich
sollten die relevanten Internationalen Organisationen eng zusammenarbeiten;
gemeinsame Ausschüsse beispielsweise von WTO und ILO können Lösungen der Probleme
vorbereiten.
Ebenso lassen sich die in den
Konventionen der ILO und in den Menschenrechtsverträgen der VN enthaltenen Durchsetzungsinstrumente
noch wesentlich verbessern (z.B. Sautter 2001). Verpflichtungserklärungen gegenüber
der Staatengemeinschaft können beispielsweise dazu beitragen, vertraglich anerkannte
Sozialstandards zu verwirklichen. Sie können wirksam durch unternehmerische
Selbstverpflichtungen – etwa Verhaltenskodizes – oder anerkannte arbeitsrechtliche
Gütesiegel unterstützt werden (ebenda). Auch erhöhte Transparenz kann helfen,
wie die Veröffentlichung der Einhaltung bzw. Nichteinhaltung von Kernarbeitsnormen
entsprechend der Empfehlung
3-32, der die CDU/CSU-Gruppe nicht widerspricht. Nach hartnäckigem und unkooperativen
Verbleib auf der Negativliste können dann – wie der Fall Burma zeigt – auch
nach geltendem Recht Sanktionsmaßnahmen ergriffen werden. Eine Verankerung von
Sozialstandards in das WTO-Regelwerk (Empfehlung 3-33) ist dazu nicht erforderlich.
– Die Mehrheit der Entwicklungsländer
ist gegen jede Verschränkung von handelspolitischen Vereinbarungen und Kernarbeitsnormen.
Sie ist aber nicht per se gegen Kernarbeitsnormen. Aus anderen Erfahrungen befürchten
sie aber auch hier, dass entsprechende Vorschläge der Industrieländer letztlich
nichts anderes sind als eine versteckte protektionistische Maßnahme, die sie
wei
terhin vom Wettbewerb ausschließen soll. Um im Bilde zu bleiben: viele Entwicklungsländer
sehen Exportchancen gerade in jenen arbeitsintensiven Bereichen, in denen wegen
noch niedriger Produktivitäten die Standards eben noch nicht auf “Nord“niveau
sind. Dies ändert sich aber im Zuge des Handels. Es muss auch bedacht werden,
dass – auch wegen Erfahrungen der Vergangenheit – die WTO in den Kreisen der
Entwicklungsländer als ein „ungeliebtes Organ“ gilt.
Mehr noch: Eine Implementierung
der Kernarbeitsnormen in das WTO-Regelwerk würde zudem zunächst die falschen
treffen. Denn gerade die Entwicklungsländer, die sich weigern, die Kernarbeitsnormen
einzuhalten, sind meist diejenigen, die kaum nennenswerte Exporte haben. Damit
verliert das Hauptargument der Mehrheit (die Sanktionsfähigkeit der WTO)
aber seine Bedeutung. Das Gegenteil ist der Fall: Über die Handelsverluste der
übrigen Länder würde sich deren ökonomische Situation objektiv verschlechtern.
Um nicht missverstanden zu werden: die CDU/CSU -Arbeitsgruppe
ist keineswegs gegen Kernarbeitsnormen und Sozialstandards. Sie unterstützt
jede realistische Chance, ihre Durchsetzung zu fördern. Die WTO kann eine beratende
und unterstützende Rolle spielen –höhere Transparenz, gemeinsame Ausschüsse
etc. sind denkbar-, Handelsvereinbarungen und Kernarbeitsnormen sollten aber
auf keinen Fall direkt gekoppelt werden.
Zur Thematik „Liberalisierung
von Dienstleistungen durch GATS“
In den letzten Jahren ist im globalisierten
Handel die Bedeutung der Dienstleistungen stark gestiegen. Das ist zum
einen ein Spiegelbild nationaler Entwicklungen, zum anderen aber auch durch
neue Technologien (Internet etc.) sowie durch den Übergang von früher standortabhängigen
(„gebundenen“) Dienstleistungen zu „ungebundenen“ bedingt. Damit wuchs auch
die Bedeutung des internationalen Dienstleistungsabkommens GATS. Auch der Verlauf
der jüngsten Welthandelskonferenz in Doha 2001 ist hierfür ein Beweis. Es entsteht
der Eindruck, als müssten nun auch bei den Dienstleistungen Widerstände gegen
den Freihandel überwunden werden, so wie das bei GATT bzw. WTO für die Waren
in den letzten Jahrzehnten der Fall war. Die Widerstände gegen Marktöffnungen
für Dienstleistungen scheinen in vielen Ländern noch groß zu sein, teilweise
sogar in Ländern, die vom freien Zugang ihrer Waren zum Weltmarkt besonders
profitierten, wie Deutschland. Diesen Eindruck muss man gewinnen, wenn man den
Text, vor allem aber die Empfehlungen der Mehrheit der Kommission zu diesem
Thema, liest. Dies ist wohl ein weiteres Zeichen dafür, dass die Mehrheit der
Kommission Risken der Globalisierung stärker betonen will als die entsprechenden
Chancen und wettbewerblichen Lösungen generell skeptisch gegenüber steht.
Zur Handlungsempfehlung
3-11
Erhaltung der Flexibilität
Während der erste Teil der Empfehlung
dem Geist des GATS-Abkommens entspricht, muss der letzte Teil abgelehnt werden.
Die Mehrheit der Kommission stellt sich hier übrigens gegen die Meinungen der
EU und der deutschen Bundesregierung, indem sie für so genannte „safeguard
measures“ eintritt. Diese Klauseln sollen nach Meinung einiger WTO-Mitglieder
die heimische Industrie vor möglichen negativen Auswirkungen des internationalen
Dienstleistungshandels schützen. Da aber nach den GATS Bestimmungen ohnehin
jedes Land die Möglichkeit besitzt, je nach Sektor festzulegen, welchem Liberalisierungsniveau
dieser unterworfen werden soll, sind solche Notfallklauseln nicht nötig. Es
besteht darüber hinaus die Gefahr, dass derartige Schutzklauseln missbräuchlich
angewendet werden und der Beliebigkeit Tür und Tor öffnen. Allzu leicht wird
es möglich sein, Verpflichtungen zurück zu nehmen, sofern die damit verbundenen
„Erwartungen“ nicht erfüllt wurden.
Für die international investierenden
Dienstleister sind aber feste, verlässliche Rahmenbedingungen vor Ort unabdingbar.
Unternehmen werden nicht investieren, wenn sie befürchten müssen, dass die Grundlage
der Investition verändert wird. Derartige Schutzklauseln können deshalb auch
kaum im Interesse der Entwicklungsländer sein, für deren Entwicklung ausländische
Investitionen auch im Dienstleistungsbereich wichtige Voraussetzung sind.
Wie auf jedes andere internationale
Abkommen muss auf GATS Verlass sein, zu starke Flexibilität könnte Beliebigkeit
bedeuten, und die wiederum würde jeder Investitionsplanung die notwendige Basis
entziehen.
Zur Handlungsempfehlung
3-13
Ausschluss von Bildung und weiteren Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge
aus den GATS Verhandlungen
Zum Verständnis des GATS ist es
wichtig zu wissen, dass das Abkommen die nationale Souveränität der Staaten
anerkennt und zulässt, dass diese das Erbringen von Dienstleistungen nach eigenen
Zielvorstellungen regulieren
dürfen. Die Staaten entscheiden auch, welche Dienstleis tungsart sie in das
GATS einbringen und welche nicht. Insoweit ist die Formulierung der Empfehlung
ungenau, denn man kann nichts herausnehmen, was nicht vorher eingebracht worden
ist – und von vornherein ist kein Sektor im GATS enthalten.
Die wichtigere Frage ist, ob Bildungsdienstleistungen
generell und prophylaktisch aus dem GATS herausgehalten werden sollen. Das GATS
unterscheidet fünf Kategorien der Dienstleistungen: vom vorschulischen Bereich
bis zur Erwachsenenbildung. Die EU hat fast durchgängig bereits den Marktzugang
für Bildungsdienstleistungen gewährt, eine Rücknahme ist einseitig nicht möglich.
Deutschland und Europa können daran kaum interessiert sein, wollen sie doch
Bildungsdienstleistungen möglichst auch exportieren und über Importe die Auswahl
an Bildungsangeboten erhöhen.
Ein Schutz des deutschen Marktes
vor ausländischen Bildungsdienstleistungen macht nur Sinn, wenn befürchtet werden
müsste, dass dadurch Nachteile für das Bildungswesen in Deutschland entstünden
oder dass ein hoheitlicher Auftrag verletzt würde. Beides ist nicht zu sehen.
Der
Mehrheitswunsch nach einer Präzisierung der Dienstleis tungen „die in hoheitlichem
Auftrag erbracht“ werden, ist dennoch sinnvoll. Allerdings ist die Intention
der Mehrheit damit folgende: Hier spielt der Erhalt mögliche
Subventionierungen der öffentlichen Hand eine Rolle. Subventionierungen sind
bei staatlich erbrachten Dienstleistungen eher die Regel als die Ausnahme und
können durch die EU z.Zt. vom GATS ausgenommen werden. Auch hier schafft die
Mehrheit letztlich einen wettbewerblichen Ausnahmebereich, in dessen Grenzen
sich Ineffizienzen ausbreiten können und die Wahlmöglichkeiten eingeschränkt
werden.
Zur Handlungsempfehlung
3-14
Keine Unterschreitung der EU-Standards und Normen im Bereich der Berufsqualifikationen,
technischen Normen und der Lizenzierungsverfahren
Da das GATS keine Normungsbehörde ist, gehört die
Festsetzung internationaler Standards nicht zu ihren Aufgaben. Vielmehr erkennt
das GATS den Mitgliedern das souveräne Recht zur Regelung der Dienstleistungserbringung
im innerstaatlichen Bereich zu. Mit anderen Worten: GATS macht hier keinerlei
Vorschriften. Dennoch soll die Regelungsfreiheit bestimmten Kriterien unterworfen
werden, die erstens darauf abzielen, Diskriminierungen unter Ausländern sowie
In- und Ausländern zu unterbinden und zweitens die Transparenz fördern. Insbesondere
dürfen Qualifikationsvorschriften und -verfahren, die technischen Normen und
die Vorschriften über die Lizenzerteilung keine unnötigen Hemmnisse für den
Dienstleis tungs verkehr darstellen. Es ist geplant, bestimmte Disziplinen
zu erarbeiten, die z.B. sicherstellen, dass die innerstaat lichen Vorschriften
auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen. Die deutsche Regierung bzw.
die EU ist also nach wie vor frei, eigene Standards zu setzen, sofern diese
den Kriterien der Inländerbehandlung und Transparenz genügen.
Grundsätzlich stellt sich aber
die Frage, ob für internationale Abkommen tatsächlich die EU das Maß aller Dinge
sein sollte. Angesichts der Verschiedenartigkeit von Ländern, Sitten, Bedürfnissen
erscheint dies eher zweifelhaft. Eine internationale Harmonisierung von Berufsqualifikationen
erscheint vor dem Hintergrund unterschiedlicher weltweiter Anforderungen geradezu
überflüssig, kontraproduktiv und ohnehin nicht durchführbar. Besser wären hier
Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen geeignet.
Die vorgeschlagene Auswertung
von Erfahrungen mit Harmonisierungen erscheint zwar grundsätzlich sinnvoll.
Offen bleibt, wer diese sehr umfangreiche Arbeit verrichten soll und ob sie
in Anbetracht der obigen Argumente überhaupt sinnvoll ist. Eine neue Bürokratie
müsste ersonnen und mit einer Aufgabe betraut werden, deren Sinn die CDU/CSU-Arbeitsgruppe
grundsätzlich bezweifelt.
Zur Handlungsempfehlung
3-15
Einbeziehung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards
Die Ablehnungsgründe dieser Handlungsempfehlung
entsprechen jenen der Handlungsempfehlung 3-33. Darüber hinaus ist es nicht
Aufgabe von GATS, Normen aufzustellen oder ihre Überwachung zu gewährleisten,
sondern Aufgabe des GATS ist es, über bestehende nationale Normen Transparenz
zu schaffen. Ziel jeder neuen GATS-Runde sollte es sein, die Liberalisierung
des Dienstleis tungshandels weiter voran zu bringen. Diesem Ziel laufen „zwingende“
Voraussetzungen zuwider. So sollten auch die notwendigen und zu begrüßenden
ILO Standards nicht zur conditio sine qua non für Handelsgespräche gemacht
werden, weil andernfalls eventuell notwendige und zeitlich begrenzbare Kompromisse
unmöglich werden
Zur Handlungsempfehlung
3-16
Analyse der Wechselwirkungen zwischen nationaler, europäischer und multilateraler
Regulierungsebene
Diese Empfehlung konnte aus Zeitmangel
nicht ausreichend diskutiert werden. Sie ist unscharf formuliert und deshalb
nicht zielführend. Sie ist darüber hinaus keine unmittelbar mit GATS zusammenhängende
Empfehlung.
Die Mehrheit in der Kommission
ist der Auffassung, dass auf allen Regulierungsebenen der Einfluss von „stakeholdern“,
Zivilgesellschaft und anderen außerparlamentarischen Gruppen gestärkt werden
müsse. Daraus erklärt sich wohl vor allem ihr Widerstand gegen den Vorschlag,
diese Empfehlung zu streichen oder zu präzisieren. Dem Ziel der Mitsprache soll
in der folgenden Handlungsempfehlung zur „Einbeziehung aller Beteiligten in
die Beratungen“ auch Rechnung getragen werden:
Zur Handlungsempfehlung
3-17
Einbeziehung aller Beteiligten in die Beratungen
Die so formulierte Empfehlung
geht nach Meinung der CDU/CSU-Gruppe zu weit. Bereits heute werden die angesprochenen
Beteiligten über den Stand der Verhandlungen informiert, vielleicht könnte dies
auch noch verbessert werden. Eine weitergehende Beteiligung ist schon aus juristischen
Gründen unmöglich, nach EU-Recht bestehen Vorgaben und Beschränkungen, die die
Handhabe der Außenbeziehungen als vertraulich einstufen. Es bestehen grundsätzliche
Bedenken, Dokumente, die in Verhandlungen verwendet werden, Dritten zugänglich
zu machen. Die Gefahr, dass die eigene Verhandlungsposition geschwächt wird,
eigene Forderungen evtl. zu teuer zu erkauft werden müssen, ist nicht von der
Hand zu weisen.
Bereits oben wurde auf die Erfolgsgeschichte
der WTO hingewiesen. Ihr Sanktionsmechanismus bei Verstößen gegen das Statut
hat trotz vieler Anfeindungen das Prinzip des freien Welthandels stets durchsetzen
können. Die Kritik an der WTO, sie agiere „zu ökonomisch“ und sei anderen als
wirtschaftlichen Zielen gegenüber nicht offen genug ist nicht richtig. Schon
der WTO Artikel XX, der sachgerechte Ausnahmen durchaus vorsieht, beweist das
Gegenteil.
Zur Handlungsempfehlung
3-30
Erhöhte Kompatibilität der internationalen Ordnungssysteme
Diese Empfehlung wurde erst sehr knapp vor den Schlussbesprechungen
der Kommission durch die Mehr
heit in die Diskussion eingeführt. Sie konnte nicht mehr ausreichend diskutiert
werden. Der erste Teil ist nahezu selbstverständlich. Die CDU/CSU-Gruppe ist
allerdings strikt gegen den zweiten Teil der Empfehlung. Räumte man grundsätzlich
„multilateralen Abkommen bzw. internationalen Konventionen zur Durchsetzung
von Menschenrechten bzw. friedens-, sozialpolitischen und Umweltzielen (...)
Priorität“ gegenüber den WTO-Regeln ein, würde eine Hierarchie zwischen den
internationalen Abkommen aufgebaut, die das Völkerrecht nicht kennt. Die WTO
ist auch keine Superbehörde, die Ziele aller möglichen multilateralen Abkommen
zu verfolgen und durchzusetzen hat, bloß weil sie effizienter als andere internationale
Organisationen arbeitet. Mit anderen Worten: die WTO darf nicht mit handelsfremden
Aufgaben überfrachtet werden. Bei einer Umsetzung der Mehrheitsempfehlung wäre
zudem zu befürchten, dass solche handelsfernen Ziele protektionistisch missbraucht
werden würden.
Zur Handlungsempfehlung 3-42
Berücksichtigung von Verhaltenskodizes im öffentlichen
Beschaffungswesen
Diese Handlungsempfehlung zielt zwar in die richtige Richtung,
geht aber viel zu weit. Die Bevorzugung von Unternehmen, die freiwillige Verhaltenskodizes
befolgen, durch das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand darf kein Blankoscheck
für ein Abweichen von den Vergaberichtlinien sein.
Die praktische Umsetzung einer solchen Präferenzierung könnte
zudem kontraproduktiv wirken. Im Berichtsteil der Mehrheitsfraktionen wird einvernehmlich
und zutreffend darauf hingewiesen, dass Korruption insbesondere dort auftritt,
„wo öffentliche Amtsträger große diskretionäre Handlungsspielräume bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge genießen“. Die ohnehin schon bedenkliche Überfrachtung
der Vergabe mit so genannten vergabefremden Aspekten würde hier nicht unbeträchtlich
erweitert, mit dem möglichen Ergebnis, dass einem korruptionsgeneigten Vergabe-Beamten
der Zuschlag nicht an den preislich und qualitativ günstigsten Bieter, sondern
an seinen Günstling noch leichter wird.
Schlussbemerkung
Die CDU/CSU Gruppe bedauert es sehr, dass viele und wichtige
Themen in der Arbeitsgruppe „Waren- und Dienstleistungsmärkte“ nicht oder nicht
ausreichend diskutieret werden konnten. So ist es für eine Kommission, die sich
mit der Globalisierung befassen soll, eigentlich nicht hinnehmbar, dass Themen
wie Ausländische Direkt investitionen, Transnationale Unternehmen oder E-business
in dieser Legislaturperiode weitgehend unbearbeitet blieben. Aber die Zeit
reichte dazu nicht aus.
Es mag dahin gestellt bleiben, ob die Arbeitsgruppe ihre Themen
richtig ausgewählt hat – wohl wissend, dass nicht für alle Themenschwerpunkte
hinreichend Zeit zur Verfügung stehen würde. Es steht fest, dass vor allem in
der ersten Phase der Beratungen auch Zeit verloren wurde, weil ideologische
Standpunkte eine zu große Rolle spielten. Aus Sicht der CDU/CSU-Gruppe ist oftmals
zu lange über Tatsachen, Missstände und Vermutungen diskutiert worden, die mit
Globalisierung evtl. zusammengebracht werden können, deren Ursache aber nicht
die Globalisierung ist.
Das gilt z.B. auch für das
über Korruption. Es versteht sich von selbst, dass Korruption auf allen Ebenen
und mit allen Mitteln bekämpft werden muss. Dazu gab es auch keinerlei Meinungsverschiedenheiten.
Die Handlungsempfehlungen wurden einstimmig verabschiedet. Es erscheint allerdings
symptomatisch für das Verhalten der Mehrheit, dass der folgende Absatz gegen
die Stimmen der CDU/CSU-Gruppe aus dem Berichtsentwurf gestrichen wurde: „Vielfach
wird der Vorwurf erhoben, die Globalisierung sei Ursache für einen Anstieg der
Korruption in den letzten Jahren. Das sei mit der Liberalisierung und Privatisierung
verbunden. Tatsächlich lässt sich dieser Verdacht weder theoretisch noch empirisch
belegen. Korruption hat es schon lange vor der Globalisierung gegeben. Wenn
sie neuerdings ansteigt, so ist dies kein Beweis für eine ursächlichen Zusammenhang
zur Globalisierung.“
Wenn es eine eventuelle Weiterführung
thematisch-ähnlicher Arbeiten einer Enquete-Kommission geben sollte, so ist
Sorge dafür zu tragen, dass
– die Zusammenhänge zwischen
beobachteten Tatsachen, Entwicklungen und Trends auf den nationalen und internationalen
Märkten zur Globalisierung genau analysiert werden,
– die wichtigen Themen, die
– aus welchen Gründen auch immer – in dieser Legislaturperiode nicht behandelt
wurden, in den Vordergrund neuer Beratungen gerückt werden.


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