

6.5 Handlungsempfehlungen
Empfehlung 6-1 Erarbeitung von gender spezifischen Indikatoren
und Statistiken
Die Ausgangslagen von Frauen in der Globalisierung
sind in allen zentralen Lebens- und Arbeitsbereichen von Ungleichheit geprägt.
Darüber besteht in Politik und Gesellschaft kein ausreichendes Problembewusstsein.
Ein solches Bewusstsein herzustellen, kann nicht allein Aufgabe der Frauenpolitik
sein. In den Veröffentlichungen aller Politikressorts, die Daten und Fakten
über die Entwicklung menschlicher Lebensverhältnisse präsentieren, müssen die
Lebenslagen von Frauen umfassend dokumentiert werden. Sonderpublikationen über
die spezifische Situation von Frauen sind dafür hilfreich, aber kein Ersatz
für die Verpflichtung auf eine Querschnittspolitik. Sonderkapitel in allgemeinen
Publikationen wirken hingegen dann kontraproduktiv, wenn sie als Ersatz für
eine durchgängige geschlechtliche Differenzierung von Daten und Fakten fungieren.
Der Bundesregierung wird empfohlen, auf die
entsprechenden Ministerien und Verwaltungen hinzuwirken, genderspezifische Indikatoren
und Statistiken auf nationaler, europäischer und globaler Ebene zu erheben,
um genderspezifische Auswirkungen der Globalisierung transparent zu machen.
Gender Audits and Gender Accounting sind die Voraussetzung zur Durchsetzung
von Gender Mainstreaming auf allen Ebenen von Politik und Gesellschaft.
Unter anderem ist der Human Poverty Index
ein zentrales Instrument zur Messung von Ausmaß und Verbreitung menschlicher
Armut. Es wird der Bundesregierung empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass dieses
Instrument so weiter entwickelt wird, dass geschlechtliche Unterschiede in Bezug
auf menschliche Armut erfasst werden können.
Empfehlung 6-2 Erweiterung der Definition
von Menschenhandel
in § 180, 181b StGB
Um ausreichende Handhabe nicht nur gegen Zwangspros
titution, sondern gegen alle Formen des Menschenhandels zu entwickeln und um
vollen Schutz der Menschenrechte von Frauenhandelsopfern zu gewährleisten, wird
der Bundesregierung empfohlen darauf hinzuwirken, dass die strafrechtliche Definition
von Menschenhandel in § 180,
§ 181b entsprechend dem „Protokoll zur Verhütung und Bestrafung des Menschenhandels,
insbesondere des Frauenhandels“ erweitert wird. Das genannte Protokoll ist Teil
der von der Bundesrepublik ratifizierten UN-Überein kommen gegen grenzüberschreitende
Kriminalität. Verschleppten Frauen ist Opferschutz zu gewährleisten, der medizinisch
und sozioökonomisch die Basis für ein selbstbestimmtes Leben in Sicherheit bietet.
Die Konvention zur „Unterdrückung des Menschenhandels“
von 1949 soll erweitert werden, weil diese sich auf den Handel in die Prostitution
beschränkt und andere Ausbeutungsverhältnisse nicht erfasst. Menschenhandel
soll an Zwang, Täuschung, Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit, Knechtschaft und
Sklaverei festgemacht werden.
Empfehlung 6-3 Egalitärer Zugang zu beruflicher Bildung und
Qualifikation
Es wird der Bundesregierung empfohlen, sich
in der internationalen Arbeitspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit umfassend
für den gleichen Zugang zu beruflicher Bildung und Qualifikation, auch im IuK-Sektor
und in technischen Berufen, einzusetzen:
In der Entwicklungszusammenarbeit sind kurzfristig
Maßnahmen zum verstärkten Einbezug von Mädchen und Frauen in technische und
Ausbildungs projekte im IuK-Sektor und von Jungen und Männern in Pflege- und
lehrende Berufe auf breiter Ebene zu entwickeln.
Angesichts der Engpässe in der tertiären Bildung
und Weiterbildung in vielen Entwicklungsländern bietet die virtuelle Lehre in
Kooperationsprogrammen mit Insti tuten vor Ort auch unter Gleichstellungsaspekten
große Chancen und ist zu fördern. Allerdings ist darauf zu achten, dass die
Angebote qualitativ hochwertig, interkulturell und ge schlechtspezifisch angelegt
sind. Solche Ansätze bieten die Virtuelle Internationale Frauenuniversität (VIFU)
und die Virtuellen Internationalen Geschlechterstudien (VINGS).
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Carl Duisberg
Gesellschaft (CDG) müssen auf Gender Mainstreaming achten, wobei hier bereits
gute Ansätze existieren, und auf eine Orientierung von mindestens 40 Prozent
jedes Geschlechts unter den verschiedenen Gruppen von Geförderten abzielen.
Der DAAD kann Modellprojekte für verstärkte Förderung von Frauen in Natur- und
Ingenieurswissenschaften, sowie in der Informatik entwickeln.
Empfehlung 6-4 Förderung und Schutz der Rechte von Arbeitnehmerinnen
Es wird empfohlen, geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, die die Rechte von Arbeitnehmerinnen zur Beseitigung
der Segregation am Arbeitsmarkt, der Belästigung am Arbeitsplatz, der Diskriminierung
bei den sozialen Schutzleistungen und bei den betrieblichen Aufstiegschancen
fördern und schützen. Solche Maßnahmen entsprechen Abschnitt 82 a der Resolution
der Sondergeneralversammlung Peking +5 der Vereinten Nationen.
Empfehlung 6-5 Verwirklichung des Menschen rechts auf gleichen
Lohn
für gleiche Arbeit
Mit den Kernarbeitsnormen der ILO existiert
ein geeigneter Mechanismus zur Verwirklichung des Menschenrechts auf der Basis
von gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Bis die uneingeschränkte Umsetzung der
Arbeitsstandards verwirklicht ist, müssen spezielle Programme zur sukzessiven
Reduzierung der Einkommensunterschiede von Frauen und Männern angewendet werden,
die zu den festen Bestandteilen der Arbeitsmarktpolitik, der Entwicklungspolitik
und der internationalen Politik der Bundesregierung gehören müssen.
Empfehlung 6-6 Die Benachteiligung von Frauen beseitigen
Die Einbeziehung von Frauen in Entscheidungspositionen
im Wirtschafts- und Finanzbereich, die Erhöhung ihrer Wirtschaftskompetenz durch
Förderung der Forschung, der universitären und außeruniversitären Bildung, der
beruflichen Aus- und Weiterbildung und die Beratung stellen eine Grundvoraussetzung
für eine Überwindung der wirtschaftlichen Benachteiligung dar.
Geschlechtsspezifische Hürden im Zivil- und Wirtschaftsrecht sind zu korrigieren.
Die Errichtung von Gender referaten („Gender-Desks“) in den Verwaltungen, wie
sie von vielen Frauenorganisationen vorgeschlagen werden, könnte dazu beitragen,
Frauen verstärkt an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Empfehlung 6-7 Soziale Sicherungssysteme stärken
Eine Voraussetzung neben Zugang zu Bildung
und Gesundheitsversorgung sind soziale Sicherungssysteme, die der besonderen
Situation von Frauen, vor allem von armen, kinderreichen Frauen, die auf Grund
ihrer familiären Verpflichtungen oder fehlender Qualifikationsmöglichkeiten
nur schwer oder nur für beschränkte Zeit über Zugang zum formellen Arbeitsmarkt
verfügen, gerecht werden. Es wird empfohlen darauf hinzuwirken, dass die konkrete
Umsetzung der 20:20 Initiative des Weltgipfels für soziale Entwicklung (WSSD)
1995 in Kopenhagen erfolgt.
Empfehlung 6-8 Genderspezifische Koheränz der Internationalen
Verhandlungen
Es wird empfohlen, darauf hinzuwirken, dass
eine Gender-Perspektive bei Handelsverträgen berücksichtigt wird. Das heißt
für die vorgeschlagenen Handelsabkommen sollen vor der Unterzeichnung geschlechtsspezifische
Folgenabschätzungen durchgeführt werden. Es handelt sich also um einen Bildungs-
und Kohärenzprozess, der eingeleitet werden muss. Die gleichen Regierungen,
die in der WTO eine ganze Reihe von Abkommen beschliessen, sind dieselben Regierungen,
die auch in den Diskussionen zu Gender Mainstreaming und an fünf Weltfrauenkonferenzen,
Umweltabkommen unterzeichnen und in den
Vereinten Nationen über Menschenrechtskonventionen diskutieren. Eine Gleichrangigkeit
der unterschiedlichen Abkommen ist anzustreben.
Empfehlung 6-9 Gezielte Unterstützung von Frauen in Entwicklungsländern
Die gezielte Förderung von Frauen in der ökonomischen
Transformationsphase hat Auswirkungen auf das Gesamtwohl einer Gesellschaft.
In Zeiten der Transformation ist aus afrikanischer und europäischer Perspektive
historisch ersichtlich, dass Frauen auch in kritischen Zeiten eine Schlüsselfunktion
einnehmen, z.B. während und nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg in Europa.
Die Unterstützung von Frauen und ihr Recht auf Selbstbestimmung und menschenwürdige
Arbeitsbedingungen kann viele Gesellschaften aus der derzeitigen völligen Deprivation
heraushelfen. Hinsichtlich der politischen Partizipation gilt es, Frauen in
Entwicklungsländern sowohl bei der Wahrnehmung des passiven wie des aktiven
Wahlrechts gezielt zu unterstützen. Die Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungsprozessen
ist ein wichtiger Gradmesser für eine Verbesserung der Stellung und Einfluss
der Frau. Bei parlamentarischen Kontakten zwischen Entwicklungs- und In dustrieländern
muss daher verstärkt Wert auf die Be rück sichtigung von Parlamentarierinnen
aus den Ländern des Südens gelegt werden.


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