Parlament

Die Bundesflagge

Deutschlandfahnen flattern vor und auf dem Reichstagsgebäude im Wind.

Die Flagge der Einheit vor dem Reichstagsgebäude (picture alliance / Daniel Kalker)

Schwarz-Rot-Gold

Der Ursprung von Schwarz-Rot-Gold ist nicht eindeutig nachweisbar. Nach den Befreiungskriegen 1815 wurden die Farben auf die schwarzen Uniformen mit roten Vorstößen und goldfarbenen Knöpfen des an den Kämpfen gegen Napoleon beteiligten „Lützower Freikorps“ zurückgeführt. Große Popularität gewannen die Farben durch die schwarz-rote Fahne mit goldener Verzierung der so genannten „Jenaer Urburschenschaft“, der ehemalige „Lützower“ angehörten.

Nationale Symbolkraft erhielten die Farben aber vor allem dadurch, dass sie in der deutschen Öffentlichkeit irrigerweise als Farben des alten deutschen Reiches angesehen wurden. So führten auf dem Hambacher Fest 1832 viele der Teilnehmer schwarz-rot-goldene Fahnen mit sich. Die Farben wurden zum Sinnbild für nationale Einheit und bürgerliche Freiheit und waren während der Revolution 1848/49 nahezu allgegenwärtig. 1848 erklärte der Frankfurter Bundestag ebenso wie die Deutsche Nationalversammlung Schwarz-Rot-Gold zu Farben des Deutschen Bundes beziehungsweise des zu gründenden Deutschen Reiches.

Schwarz-Weiß-Rot im Kaiserreich

Im Zuge der sich seit 1866 abzeichnenden Reichseinigung unter Führung Preußens wurde auf Betreiben Bismarcks Schwarz-Rot-Gold von Schwarz-Weiß-Rot als Nationalfarben abgelöst. Schwarz und Weiß waren die traditionellen Farben Preußens, die um Rot ergänzt wurden, das die Hansestädte symbolisierte. Obwohl Schwarz-weiß-rot in der deutschen Öffentlichkeit und in der Staatspraxis der Länder gegenüber den traditionsreichen Farben der Einzelstaaten zunächst nur eine geringe Bedeutung besaßen, nahm die Akzeptanz der neuen Reichsfarben stetig zu. Sie setzten sich zur Zeit Wilhelms II. als Nationalfarben durch.

Nach 1919 spaltete die Festlegung der Flaggenfarben nicht nur die Weimarer Nationalversammlung, sondern auch die deutsche Öffentlichkeit: Weite Kreise der Bevölkerung waren gegen die Ablösung der Farben des Kaiserreichs durch Schwarz-Rot-Gold. Die Nationalversammlung folgte schließlich einem Kompromiss: „Die Reichsfarben sind Schwarz-Rot-Gold, die Handelsflagge ist Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke.“ Ohne innere Akzeptanz weiter Teile des Volkes konnte Schwarz-Rot-Gold in der Weimarer Republik nur schwer populär werden.

Farben der Einheits- und Freiheitsbewegung

1949 entschied sich der Parlamentarische Rat bei einer Gegenstimme für Schwarz-Rot-Gold als Farben der Staatsflagge der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz wurden die Farben der Einheits- und Freiheitsbewegung und der ersten Republik in Artikel 22 festgelegt. Die DDR entschied sich ebenfalls für Schwarz-Rot-Gold, fügte jedoch ab 1959 das von einem Ährenkranz umgebene Hammer-und-Zirkel-Emblem ein.

Am 3. Oktober 1990 erlangte das Grundgesetz auch in den östlichen Bundesländern Gültigkeit und die schwarz-rot-goldene Flagge wurde zur Fahne des wiedervereinigten Deutschland.

Heute sind die Farben Schwarz-Rot-Gold national wie international unumstritten und stehen für ein weltoffenes, vielfach geachtetes Land. Die Deutschen identifizieren sich mit diesen Farben wie nur selten zuvor in ihrer wechselvollen Geschichte, was nicht nur bei Fußball-Weltmeisterschaften vielerorts zum Ausdruck kommt.

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