Parlament

Zentrale Ausweisstelle

Der Antragsvordruck ist bitte vollständig in Blockschrift auszufüllen.

Die Hausausweise werden nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung) an den Antragsteller ausgehändigt.

Die Abholung muss durch den Antragsteller persönlich erfolgen.

Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Hausausweise des Deutschen Bundestages sind zurückzugeben.

Soweit von Personen, die über kein Büro in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages verfügen, beantragte Bundestagsausweise nicht innerhalb von acht Wochen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages in der Zentralen Ausweisstelle abgeholt werden, gilt das Erfordernis des nicht nur gelegentlichen Zutritts zu Liegenschaften des Deutschen Bundestages als nicht erfüllt.

Auf Grund der Menge der Anträge können die Antragsteller nicht persönlich über Antragseingang sowie den Bearbeitungsstand informiert werden.

Öffnungszeiten

Montag          08:00 – 13:00 Uhr / 14:00 – 15:00 Uhr
Dienstag        08:00 – 13:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch      08:00 – 13:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag   08:00 – 13:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag           08:00 – 13:00 Uhr

 

Adresse

Wilhelmstraße 65 (Erdgeschoß, Raum: E 05 -Wartebereich-)
10117 Berlin
Der Eingang befindet sich gegenüber der Liegenschaft Jakob-Kaiser-Haus (Haus 8) Der Zugang zum Gebäude und die Räumlichkeiten sind barrierefrei angelegt.

Kontakt

Telefon: +49 (0)30 227-35708, -34110, -34054, -33717
Fax: +49 (0)30 227-36052
E-Mail: zentrale-ausweisstelle@bundestag.de

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