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29.03.2018 Finanzen — Antwort — hib 198/2018

Kindergeldzahlungen ins Ausland

Berlin: (hib/HLE) Die Zahlungen von Kindergeld auf ausländische Konten haben sich seit 2010 fast verzehnfacht. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1275) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1003) mitteilt, wurden im vergangenen Jahr von der Bundesagentur für Arbeit rund 343 Millionen Euro Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen. Im Jahr 2010 waren es rund 35,9 Millionen Euro gewesen. Insgesamt betrugen die Zahlungen von Kindergeld auf ausländische Konten seit 2010 rund 1,48 Milliarden Euro.

Aus der Bestandsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich, dass im Dezember vergangenen Jahres die meisten Überweisungen für Kinder in Polen (102.939), Kroatien (17.427), Rumänien (16.925), Tschechien (16.421), Frankreich (15.784), Ungarn (9.550) und Bulgarien (6.089) erfolgten.

Die Bundesregierung erklärt in der Antwort, die zuständigen Bundesministerien seien sich einig, dass eine Indexierung von Kindergeld entsprechend den Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes erfolgen sollte. Dies sehe ein Eckpunktepapier des Bundeskabinetts vor. Allerdings sei für eine Indexierung eine Änderung von EU-Recht erforderlich. Die EU-Kommission sei mit zwei Schreiben im Februar 2017 und im Juli 2017 sowie auf verschiedenen Ratssitzungen aufgefordert worden, einen Vorschlag zur Änderung des europäischen Koordinierungsrechts vorzulegen, um eine Indexierung des Kindergelds zu ermöglichen. Der Vorschlag werde so „bald wie möglich“ erwartet. Wie hoch die Steuermehreinnahmen dann ausfallen würden, hänge von der konkreten Ausgestaltung der Regelung ab.

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