Berlin: (hib/BOB/MPI) Nach Bündnis 90/Die Grünen (
17/88) und der SPD (
17/254) hat nun die Linksfraktion einen Gesetzentwurf (
17/472) vorgelegt, der das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz (Art. 3) einfügen möchte. Die Abgeordneten sind der Meinung, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt sind. Zwar sei die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in vielen Bereichen durch gesetzliche Regelungen verboten, die Ergänzung des Grundgesetzes schaffe darüber hinaus eine ”klare Maßgabe“ für den Gesetzgeber. Sie halte zum Abbau rechtlicher wie außerrechtlicher Benachteiligungen an.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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