+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.05.2013 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 257/2013

Linke fragt nach Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Berlin: (hib/suk) Die Linksfraktion erkundigt sich nach der Wirksamkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. In einer Kleinen Anfrage (17/13371) wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung Hinweise darauf hat, dass die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit, auch anonym Hinweise zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen geben zu können, „zu einem Missbrauch und zu einer Verunglimpfung der Ärzteschaft in Deutschland insgesamt“ geführt habe.

Hintergrund dieser Frage ist eine Pressemitteilung des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, von April 2013, in der er sich „überaus negativ“ über die Internetseite der „Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ des GKV-Spitzenverbandes geäußert habe. Er habe dort von „plumper Stimmungsmache gegen Ärzte“ sowie von einer „Verunglimpfung, populistischen Vorverurteilung und Diffamierung der Ärzteschaft“ gesprochen. Die von Köhler kritisierte Möglichkeit der Hinweisweitergabe werde in vielen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung als „gewünschte und zur Verbesserung der Bekämpfung von Korruption und anderen Missständen notwendige Maßnahme eingeführt bzw. gefordert“, schreiben die Parlamentarier. Der KBV-Vorstandsvorsitzende habe zudem versäumt darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband gesetzlich dazu verpflichtet sei, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten, sondern auch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sei dazu verpflichtet. Auf der KBV-Internetseite aber würden sowohl eine entsprechende Information, ein Meldeformular oder die Anschrift einer solchen Stelle oder auch die Erläuterung des gesetzlichen Auftrags fehlen.

In der Ärztezeitung vom 12. April 2013 sei zu lesen gewesen, dass die KV Berlin der gesetzlichen Verpflichtung, für den Berichtszeitraum 2010/2011 einen Bericht über die Arbeit und Ergebnisse der Stelle bei der zuständigen Landesaufsichtsbehörde vorzulegen, „seit über einem Jahr noch immer nicht nachgekommen“ sei.

Die Linke fragt nun, warum im Dritten Bericht der Bundesregierung zu diesen Stellen vom 24. Mai 2011 nur über Arbeit und Ergebnisse des GKV-Spitzenverbandes, aber „an keiner Stelle“ über Arbeit und Ergebnisse der Stellen bei der KBV und KZBV berichtet werde. Die Regierung soll Auskunft darüber geben, wann die vollständigen Stellungnahmen der vom Bundesgesundheitsministerium befragten Organisationen dem zuständigen Fachausschuss oder der Öffentlichkeit zugeleitet würden und wann sie gedenke, den Bericht zu Arbeit und Ergebnissen aller Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen für die Berichtsjahre 2010/2011 vorzulegen. Sie soll auch die Frage beantworten, ob des „Verbesserungsbedarf bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ der Stellen bei KBV, KBZV und dem GKV-Spitzenverband gibt. Sie soll auch sagen, wie sie die Einrichtung der Möglichkeit, Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen auch anonym an die dafür zuständigen Stellen weiterzugeben, bewertet.

Marginalspalte