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23.01.2014 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 031/2014

PCB-Belastung in Gebäuden

Berlin: (hib/JOH) Der Ausstoß von sogenannten polychlorierten Biphenylen (PCB) in die Umwelt wird seit Mitte der 1980er Jahre durch eine Fülle von regulatorischen und technischen Maßnahmen erfolgreich unterbunden beziehungsweise vermindert. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/293) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/178). Demzufolge seien die PCB-Emissionen ausgewählter und in der Vergangenheit wesentlicher Verursachergruppen von 1990 bis 2010 um mehr als 85 Prozent gesunken. Auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene setze sich die Bundesregierung nun weiter dafür ein, dass für noch vorhandene Anwendungsgebiete Ausnahmetatbestände möglichst ausgesetzt werden und für einen fachgerechten Umgang mit PCB in Abfällen, Altlasten und Bausubstanzen gesorgt wird.

Die Fragesteller hatten sich unter anderem danach erkundigt, wie die Bundesregierung das Problem der PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden und die daraus resultierende gesundheitliche Beeinträchtigung der sich dort aufhaltenden Menschen einschätzt. Dazu schreibt die Regierung, dass die Beantwortung dieser Frage eine systematische Untersuchung der PCB-Belastung in den in Rede stehenden Gebäuden voraussetze. Derartige Untersuchungen würden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) bislang nicht durchgeführt, denn dies würde konkrete Hinweise auf PCB-Belastungen vorrausetzen, die der BimA nicht vorlägen. Verdachtsuntersuchungen ohne greifbare Hinweise auf PCB-Belastungen führe die BimA nicht durch. Für Kindergärten, Schulen, Universitäten und Landesbehörden sei die Bundesregierung nicht zuständig, schreibt sie weiter.

Die Regierung verweist darauf, dass bereits jetzt bei Kenntnis über vorhandene gesundheitsschädliche PCB-Konzentrationen in öffentlichen Gebäuden die Regelungen des Bauordnungsrechts sowie die Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden gelten würden. Es sei dabei wie bei allen anderen Schadstoffen bauteilscharf zu entscheiden, ob ein Entfernen von Primärquellen, ein räumliches Abtrennen oder eine Behandlung von Sekundärquellen erforderlich sei.

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