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09.04.2014 Petitionsausschuss — hib 184/2014

Suche nach Kriegverbrecher Kony

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Bestrebungen, den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Josef Kony in der Zentralafrikanischen Republik festzunehmen und dem Internationalen Strafgerichtshof zu überstellen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Auswärtigen Amt „als Material“ zu überweisen.

Das sinnlose Töten und die Raubzüge der von Kony geführten paramilitärischen Organisation Lord‘s Resistance Army (LRA) müssten ebenso gestoppt werden, wie der Einsatz von Kindersoldaten, heißt es in der Petition. Von Seiten Deutschlands müssten „beratende, strategische und diplomatische Wege“ beschritten werden, um dabei zu helfen, Josef Kony festzunehmen und dem Gerichtshof zu überstellen, wird gefordert.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass der ugandische Rebellenführer und mutmaßliche Kriegsverbrecher Josef Kony seit langem mit der LRA in Uganda, der Demokratischen Republik Kongo und dem Südsudan aktiv sei. Entstanden 1987 im Norden Ugandas als Widerstandsbewegung gegen die ugandische Regierung unter Yoweri Museveni, habe die LRA später als paramilitärische Organisation für die Errichtung eines Gottesstaates gekämpft, der angeblich auf den christlichen Zehn Geboten basieren soll. Seit 2005 aus Uganda vertrieben, werde die LRA inzwischen vor allem im unwegsamen Dschungelgebiet Nordost-Kongos und der Zentralafrikanischen Republik vermutet. Der LRA, so schreibt der Ausschuss weiter, werde die Terrorisierung vor allem der Zivilbevölkerung vorgeworfen. Zudem würden ihr zahlreiche Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt,

darunter Massaker an Männern, Frauen und Kindern sowie auch Kindesentführungen.

Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass die internationalen Verfolgungsmaßnahmen gegen die LRA, die unter anderem das Ziel hätten, Josef Kony zu ergreifen, von der Bundesregierung „intensiv unterstützt werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Auf deutsche Initiative hin sei zudem auch die regionale Task Force gegen die LRA von der Europäischen Union im Jahr 2013 mit zwei Millionen Euro unterstützt worden. Mit umfangreicher entwicklungspolitischer und humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung in Uganda, Kongo, im Südsudan und der Zentralafrikanischen Republik leiste die Bundesrepublik „flankierende Hilfe für eine Verbesserung der Lage der Menschen in den betroffenen Gebieten“, schreiben die Abgeordneten.

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