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20.06.2014 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 325/2014

Lebensversicherung wird stabilisiert

Berlin: (hib/HLE) Die Leistungen an Lebensversicherte durch ihre Versicherungen sollen auch in der Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten stabil und fair bleiben. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (18/1772). Damit sollen unter anderem die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen von 75 auf 90 Prozent erhöht werden. Zugleich wird die Verzinsung für Neuverträge gesenkt.

Die Regierung begründet ihr Vorhaben mit einem Hinwies auf ein Stressszenario der Deutschen Bundesbank, wonach in einem bis 2023 anhaltenden Niedrigzinsumfeld mehr als ein Drittel der deutschen Lebensversicherer die regulatorischen heutigen Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen würden. Gemessen an den ab voraussichtlich ab 2016 geltenden Solvabilitätsvorschriften könnten noch mehr Unternehmen die Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen. Wörtlich heißt es in dem Entwurf: „Das bestehende lang anhaltende Niedrigzinsumfeld bedroht mittel- bis langfristig die Fähigkeit der privaten Lebensversicherungsunternehmen, die den Versicherten zugesagten Zinsgarantien zu erbringen.“

Die Rendite öffentlicher Anleihen des Bundes sei auf aktuell 1,4 Prozent gesunken, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Europäische Zentralbank (EZB) erwarte, dass die Leitzinsen langfristig auf dem derzeitigem oder einem niedrigeren Niveau verharren würden. Gleichzeitig würden die Verpflichtungen der Versicherer zur Bedienung der Altverträge hoch bleiben, denn der Rechnungszins im Bestand der Lebensversicherer betrage im Durchschnitt 3,2 Prozent. Noch lägen die durchschnittlichen Kapitalerträge der Lebensversicherer über diesem Rechnungszins, aber die Erträge würden bei gleichbleibend niedrigen Kapitalmarktzinsen in den kommenden Jahren abnehmen.

Zu den wesentlichen Inhalten des Entwurfs gehört, dass den Versicherungsunternehmen Ausschüttungen an Aktionäre untersagt werden können, um die Erfüllung der garantierten Zusagen sicherzustellen. Außerdem kann die Ausschüttung von sogenannten Bewertungsreserven an Kunden, deren Verträge enden, begrenzt werden, sofern die von einem Versicherungsunternehmen gebildeten Rückstellungen bei den gegenwärtig niedrigen Zinsen nicht ausreichen, um die den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren. Die gegenwärtige Situation sei unbefriedigend, weil die Kunden bevorzugt würden, die jetzt aus den Verträgen ausscheiden. Künftig sollen die Interessen derjenigen, deren Versicherungsverträge erst in Zukunft fällig werden, besser berücksichtigt werden.

Die Verzinsung für Neuverträge (Höchstrechnungszins) soll zum 1. Januar 2015 auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Zwar hätte der Zins unter Berücksichtigung der Rendite zehnjähriger Staatsanleihen des Eurogebietes (mit AAA-Rating) nicht höher als 1,14 liegen dürfen, doch legte die Regierung hier die Umlaufrendite mehrerer Jahre zu Grunde, „woraus sich deutlich höhere Werte ergeben“. Offenbar sinken die Renditen weiter. Berechnungen hätten gezeigt, „dass der Höchstrechnungszins in den kommenden Jahren weiter fallen wird, selbst wenn für die Zukunft ein Zinsanstieg unterstellt wird.“

Außerdem soll die Kostentransparenz der Versicherungsprodukte erhöht werden. So müssen Versicherungsvermittler die Höhe ihrer Provisionen offenlegen.

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