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25.06.2014 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — hib 335/2014

„Länderklausel“ für Windräder kommt

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesländer sollen künftig darüber entscheiden können, welcher Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung im jeweiligen Bundesland gilt. In der Sitzung am Dienstagabend sprach sich der Umweltausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1310) aus, der die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch vorsieht. Die Linksfraktion stimmte ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Entwurf.

Das Gesetz ermögliche es den Ländern, eigene Mindeststandards einzuführen, hieß es von der Unionsfraktion. Es würden jedoch keine Vorgaben gemacht, ob und in welcher Höhe diese zu setzen seien. Mit Blick auf die zu dem Thema unlängst stattgefundene Anhörung im Ausschuss sagte eine Unionsvertreterin, Vertreter von Bürgerinitiativen hätten dabei deutlich gemacht, dass die Klausel geeignet sei, „die Akzeptanz der Bürger für die Energiewende zu erhöhen“. Zudem werde durch die Klausel auch die kommunale Selbstverwaltung gestärkt.

Die SPD-Fraktion begründete ihre Zustimmung zu dem Gesetz damit, dass die Klausel Bestandteil des Koalitionsvertrages sei. Dabei sei einem Wunsch Rechnung getragen worden, der aus Bayern artikuliert worden sei. Die Klausel, so der SPD-Vertreter weiter, zerstöre zumindest nichts. Es ändere sich nichts an der gesetzlich festgeschriebenen und verwaltungsgerichtlich bestätigten Privilegierung von Windkraftanlagen. Nun obliege es den Ländern, „ob und wie sie von dieser Kompetenz Gebrauch machen werden“. Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold (SPD). Die Frage der Abstandsregelung werde an die Länder delegiert, sagte er. Man baue auf eine „rechtskonforme Umsetzung“. Dazu gehöre es auch, dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer Verhinderungsplanung komme, mit der die Ziele der Energiewende konterkariert würden.

Das Gesetz sei überflüssig und zerstöre die bisher übliche Planungssicherheit, kritisierte hingegen die Linksfraktion. Es sorge außerdem dafür, dass - zumindest in Bayern - der Zubau von Windkraft ausgebremst werde, wenn man tatsächlich den Abstand zwischen Windkrafträdern und Bebauung auf die zehnfache Höhe der Anlagen festlegen wolle. Für ihn stelle sich die Frage, ob man in Bayern auf eine Deindustrialisierung abziele oder die Atomkraftwerke wieder anwerfen wolle, sagte der Vertreter der Linksfraktion.

Es sei erschreckend, dass der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nach wie vor an der „Lex Seehofer“ festhalte, urteilte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Entgegen der von der Union getroffenen Einschätzung konterkariert die Klausel nach Ansicht der Fraktion zudem die kommunale Selbstbestimmung, da die Planungshoheit der Kommunen abgeschafft werde. Das Gesetz, so lautete das Fazit des Grünen-Vertreters, gehöre „eher heute als morgen zurückgezogen“.

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