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27.08.2014 Inneres — Antwort — hib 432/2014

NSU-Akten nicht von LoS-Leuten vernichtet

Berlin: (hib/PK) Die am 14. November 2011 eingerichtete „lageorientierte Sonderorganisation“ (LoS) des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hat nach Ansicht der Bundesregierung „einen Beitrag zur umfassenden Abklärung des NSU-Komplexes gleistet“. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/2367) auf eine Kleine Anfrage (18/2242) der Fraktion Die Linke weiter schreibt, „wurden Aktenvernichtungen weder von der LoS NSU selbst noch im Nachgang auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse der LoS NSU durchgeführt oder beauftragt“.

Sogenannte VM-Akten von Spitzeln aus der rechten Szene seien nach dem 11. November 2011 im BfV nicht mehr vernichtet worden. Weiter heißt es: „Alle sonstigen Aktenvernichtungen in dieser Zeit fanden außerhalb der Aufarbeitung der Taten des NSU statt. Sie standen mit den mutmaßlichen Tätern beziehungsweise Taten des NSU in keinem Zusammenhang.“ Die rechtsextreme Terrorgruppe des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) soll für mindestens zehn Morde in Deutschland und zahlreiche Raubüberfälle verantwortlich sein und blieb über Jahre von den Behörden unentdeckt, bis sie Anfang November 2011 schließlich aufflog.

Für die Sonderermittlergruppe waren nach Auskunft der Bundesregierung bis zu 104 Mitarbeiter abgestellt. Die LoS NSU bestand bis zum 13. April 2012. Im April 2012 waren noch 74 Mitarbeiter für die Ermittlergruppe aktiv. Zu den Aufgaben der Mitarbeiter zählten die „Aktenrecherche“ und „aktuelle Fragestellungen“. Eine „Einsatzsteuerung“ dokumentierte eingehende Meldungen, daraus resultierende Aufträge und „protokollierte die Erledigung“, wie es hieß. Die kurzfristige Bereitstellung von Personal habe gewisse Einschränkungen in den übrigen Arbeitsbereichen zur Folge gehabt. Bei der Auswahl der Mitarbeiter für die LoS sei aber darauf geachtet worden, die anderen Arbeitsbereiche des BfV „grundsätzlich arbeitsfähig“ zu halten.

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