+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

11.09.2014 Inneres — Gesetzentwurf — hib 448/2014

Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt

Berlin: (hib/STO) Ausländische Opfer rassistischer oder „vorurteilsmotivierter Gewalt“ sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke in Deutschland „ein unbedingtes Bleiberecht“ erhalten. Dies sei ein „deutliches Signal des deutschen Gesetzgebers, dass die Gesellschaft sich dem Anliegen der rechtsextremen Täter entgegenstellt, die Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit durch Gewaltanwendung einschüchtern und aus dem Land vertreiben wollen“, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (18/2492). Den Betroffenen werde nach ihrer „traumatischen Gewalterfahrung Sicherheit und Schutz angeboten und signalisiert, dass sie nicht alleine gelassen werden“.

Wie die Abgeordneten schreiben, bewege sich die rassistische beziehungsweise vorurteilsmotivierte Gewalt gegen Menschen in Deutschland „auf einem inakzeptabel hohen Niveau“. Laut Vorlage zählten im Jahr 2013 die Opferberatungsstellen in Ostdeutschland, wo diese Einrichtungen flächendeckend vertreten seien, 737 rechts motivierte Angriffe mit 1.086 direkt Betroffenen. Mehr als die Hälfte dieser Angriffe sei rassistisch motiviert gewesen. Bei den Opfern rassistischer Gewalttaten handele es sich meist um nicht-deutsche Staatsangehörige, viele von ihnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus.

Eine gesetzliche Regelung zur Gewährung eines sicheren Aufenthaltsstatus für Opfer rechtsextremer Gewalt mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ist nach Ansicht der Fraktion aus mehreren Gründen erforderlich. Zum einen sei es „unerträglich, wenn deren Aufenthaltsrecht in Gefahr gerät, weil sie infolge der Gewalttat ihre Beschäftigung oder Einkommensgrundlage verlieren, etwa wegen psychischer oder physischer Verletzungen und Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit“. Für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels sei schließlich in der Regel der Nachweis ausreichenden Einkommens eine grundlegende Voraussetzung. „Zum anderen muss bereits der Anschein eines - und sei es unfreiwilligen - Zusammenwirkens zwischen rechten Gewalttätern und dem Staat vermieden werden“, argumentieren die Abgeordneten. Würden aber Opfer rechtsextremer Gewalt zur Ausreise aufgefordert oder gar abgeschoben, könnten sich die Täter zumindest subjektiv bestätigt oder unterstützt fühlen. Eines sicheren Aufenthaltsstatus bedürfe es auch, damit die Opfer, wenn sie dies wollen, den Wohnort wechseln können, um nicht mehr Gefahr zu laufen, den Tätern erneut zu begegnen. Geduldete und Asylsuchende unterlägen der Residenzpflicht und damit erheblichen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Schließlich sei die aufenthaltsrechtliche Sicherheit eine wichtige Bedingung für das Gelingen einer psychotherapeutischen Behandlung der oftmals schwer traumatisierten Opfer rechter Gewalt.

Marginalspalte