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02.10.2014 Haushaltsausschuss — hib 488/2014

Öffentliche Anhörung zur ESM-Finanzierung

Berlin: (hib/MIK) Das Maßnahmenpaket zur Bankenrekapitalisierung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Montag, 6. Oktober. Grundlage des Hearings sind die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes (18/2577) sowie zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (18/2580).

Die vorgesehenen Änderungen der Gesetze zielen darauf ab, dass der Euro-Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) auch zur direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten beitragen kann, sobald ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken in der Eurozone unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) eingerichtet ist.

Es habe sich gezeigt, dass die Krise der öffentlichen Haushalte einzelner ESM-Mitgliedstaaten eng mit der Krise ihres jeweiligen Finanzsektors verbunden sei, schreibt die die Bundesregierung. Möglich sei, dass ein ESM-Mitgliedstaat nicht dazu in der Lage ist, die erforderlichen Finanzhilfen für seine Banken bereitzustellen, ohne dass dies sehr nachteilige Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hätte. Auch könnte der dauerhafte Zugang zum Kapitalmarkt gefährdet werden.

Durch ESM-Finanzhilfen direkt an Banken kann nach Angaben der Bundesregierung eine Krise im Bankensektor eines Mitgliedslandes von der Krise der öffentlichen Haushalte entkoppelt werden. Wenn ESM-Hilfen nicht an die Mitgliedstaaten, sondern direkt an eine Bank vergeben würden, könnten auch negative Auswirkungen auf den Schuldenstand eines Mitgliedstaats vermieden werden.

Es gelte aber weiterhin ein Vorrang der indirekten vor der direkten Bankenrekapitalisierung, heißt es weiter. Die Hilfen sollten nur unter strengen Auflagen gewährt werden können und seien auf 60 Milliarden Euro begrenzt. Die Haftung Deutschlands werde durch dieses neue Instrument der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten nicht geändert, schreibt die Regierung.

Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Professor Claudia M. Buch, Deutsche Bundesbank, Professor Christian Calliess, Freie Universität Berlin, Professor Michael Koetter, Frankfurt School of Finance & Management, Klaus Regling, ESM, Professor Jörg Rocholl, European School of Management and Technology, Guntram B. Wolff, Bruegel sowie Michael Wolgast vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband.

Die zweistündige Anhörung beginnt um 15 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.900. Da im Sitzungssaal nur eine beschränkte Anzahl von Besucherplätzen bereitsteht, müssen Besucher sich im Sekretariat des Haushaltsausschusses unter der E-Mail-Adresse haushaltsausschuss@bundestag.de anmelden.

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