+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

27.10.2014 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 536/2014

Kältemittel R1234yf: Bewertung läuft noch

Berlin: (hib/JOH) Die Bewertung der Risiken des Autoklimaanlagen-Kältemittels R1234yf ist nach Angaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Es würden noch weitere Informationen benötigt, schreibt sie in einer Antwort (18/2934) auf eine Kleine Anfrage (18/2712) der Fraktion Die Linke. Unter anderem prüfe das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie die Bewertungsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten die direkten Auswirkungen einer möglichen Carbonyldifluorid-Freisetzung während eines Fahrzeugunfalls auf die menschliche Gesundheit.

Die Linksfraktion hatte auf eine Studie verwiesen, der zufolge das Kältemittel bei seiner Verbrennung „neben hochtoxischem Fluorwasserstoff auch Carbonyldifluorid, das dem im Ersten Weltkrieg verwendeten Kampfstoff Phosgen ähnelt“, produziere. Dennoch werde R1234yf seit geraumer Zeit ohne abschließende Risikobewertung in Fahrzeug-Klimaanlagen eingesetzt.

Die Bundesregierung gibt an, dass ihr die von den Fragestellern genannte Studie bekannt sei. Die Ergebnisse flössen ebenso wie alle anderen verfügbaren wissenschaftlichen Veröffentlichungen in die Stoffbewertung ein. Die aufgeführte Veröffentlichung weise jedoch zum Teil methodische Mängel auf. Trotzdem legten die Ergebnisse nahe, dass bei der Verbrennung von R1234yf „signifikante Mengen“ Carbonyldifluorid entstehen könnten. Eine direkte quantitative Übertragung auf ein mögliches Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen sei aber nicht möglich.

Marginalspalte