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17.12.2014 Auswärtiges — Antrag — hib 654/2014

Ausbildungseinsatz im Irak

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll die Sicherheitskräfte im Irak und in der Region Kurdistan-Irak mit einer Ausbildungsmission mit bis zu 100 Soldaten unterstützen. Die deutschen Streitkräfte würden „im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit“ und als Teil „der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS“ handeln, von der nach Feststellung des UN-Sicherheitsrates „eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit“ ausgehe, schreibt die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/3561), der voraussichtlich Anfang nächsten Jahres erstmals im Bundestagsplenum beraten wird.

Die Ausbildungsunterstützung werde „auf Bitten und im Einverständnis“ mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet. Der irakische Außenminister habe mit einem Schreiben an den UN-Generalsekretär im Juni dieses Jahres alle Mitgliedstaaten um Unterstützung im Kampf gegen die ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. „Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß, ohne dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Eingriff in die Hoheitsrechte des Irak autorisieren müsste“, argumentiert die Bundesregierung

Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören laut Antrag neben der Ausbildung auch die Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben, „bedarfsweise“ die Koordination und Durchführung von Lieferungen humanitärer Hilfsgüter und militärischer Ausrüstung in den Nordirak sowie gegebenenfalls strategische luftgestützte Verwundetentransporte sowie die Behandlung verwundeter kurdischer Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak oder der irakischen Sicherheitskräfte.

„Die Anwendung militärischer Zwangsmaßnahmen ist zur Durchsetzung des auf Ausbildungsunterstützung begrenzten Auftrages für deutsche Einsatzkräfte nicht vorgesehen“, schreibt die Bundesregierung. Die eingesetzten Kräfte seien aber zur Anwendung militärischer Gewalt zum Schutz von eigenem Personal und Material sowie dem Personal und Material von Partnernationen, die sich an der Ausbildungsunterstützung beteiligen, berechtigt. Das Einsatzgebiet umfasse „im Schwerpunkt den Raum Erbil / Raum der Region Kurdistan-Irak“. Aufenthalte außerhalb der Region Kurdistan-Irak erfolgten im Einzelfall zu Konsultations- und Koordinierungszwecken auf dem Hoheitsgebiet des Irak. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des bis zum 31. Januar 2016 befristeten Mandats beziffert die Bundesregierung auf rund 33,2 Millionen Euro.

Der Vorstoß von ISIS habe die Lage im Irak und in der Region dramatisch verändert, heißt es in der Begründung des Antrags. Bedroht sei das Leben von Millionen Menschen, die Stabilität des Irak und der ganzen Region und nicht zuletzt angesichts der Vielzahl ausländischer Kämpfer auch unsere Sicherheit in Deutschland und Europa. „Es ist unsere humanitäre Verantwortung und unser sicherheitspolitisches Interesse, den Leidenden zu helfen und ISIS einzudämmen.“ Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung würden zur Linderung der unmittelbaren humanitären Notlage und zur Stabilisierung der Lage im Norden des Irak beitragen.

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