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20.11.2015 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 611/2015

Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel

Berlin: (hib/EIS) Der illegale Welpenhandel soll durch Kontrolle von verdächtigen Hundetransporten eingedämmt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/6620) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6457) hervor. Dazu heißt es weiter, dass im Mai 2013 auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Vertreter von Tierschutzverbänden, Vollzugsbehörden, des Zoofachhandels, der Hundezucht und der Tierheime die Erstellung eines Leitfadens vorgeschlagen hatten, der den Vollzugsbehörden Hilfestellung bei der Kontrolle von verdächtigen Hundetransporten geben soll. Der Entwurf eines entsprechenden Leitfadens sei in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des BMEL erarbeitet worden. Der Entwurf soll der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Darüber hinaus spricht sich das BMEL angesichts der grenzüberschreitenden Problematik für Maßnahmen auf EU-Ebene aus. Gemeinsam mit den Niederlanden und Dänemark sei die Europäische Kommission gebeten worden, eine europäische Lösung anzustreben. Im November 2015 werde die Europäische Kommission die Ergebnisse einer in ihrem Auftrag durchgeführten Studie über den Tierschutz bei Hunden und Katzen im Rahmen gewerblicher Praktiken vorstellen, auf deren Grundlage über europäische Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Welpenhandels entschieden werden soll. Eine wesentliche Vorkehrung gegen den illegalen Welpenhandel sieht das Ministerium zudem durch die Aufklärung der Hundekäufer. Das BMEL habe deshalb auf seiner Internetseite Informationen über den illegalen Welpenhandel und Ratschläge zum Hundekauf eingestellt. Aufklärungsarbeit soll auch auf der Internetseite der Tierwohlinitiative (www.tierwohl-staerken.de) geleistet werden.

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