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26.01.2015 Inneres — Antwort — hib 039/2015

Einsatz verdeckter Ermittlerin

Berlin: (hib/STO) Um verdeckte Ermittlungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3754) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3389). Wie die Regierung darin schreibt, war das Bundeskriminalamt vom Generalbundesanwalt (GBA) im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit „polizeilichen Ermittlungen beauftragt, bei denen ein Verdeckter Ermittler des Landeskriminalamtes Hamburg eingesetzt wurde“. Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sei vom GBA im Zeitraum von 2004 bis 2006 mit polizeilichen Ermittlungen beauftragt gewesen, bei denen ebenfalls verdeckt ermittelt wurde. „Dem Einsatz des Verdeckten Ermittlers lag ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (…) zugrunde“, STO-in-An-Hamburg-18 3754eißt es in der Antwort weiter.

Wie die Fraktion in der Kleinen Anfrage ausführte, wurde Anfang November vergangenen Jahres bekannt, „dass in den Jahren 2000 bis 2006 eine Beamtin des Landeskriminalamtes Hamburg als verdeckte Ermittlerin namens ,Iris Schneider‘ in unterschiedlichen Zusammenhängen der außerparlamentarischen Linken eingesetzt wurde“. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, ob es aus Sicht der Bundesregierung rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist, „dass eine verdeckte Ermittlerin intime Beziehungen zu den Objekten ihrer Ausforschung unterhält“. Der Antwort zufolge ist die Bundesregierung „unter anderem im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Unantastbarkeit der Intimsphäre“ der Auffassung, „dass das Eingehen derartiger Beziehungen aus ermittlungstaktischen Gründen in aller Regel unzulässig ist“.

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