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26.01.2015 Inneres — Antwort — hib 040/2015

Beobachtung von DDR- Bürgern durch den BND

Berlin: (hib/STO) Die „Beobachtung von Funktionsträgern und sonstigen Bürgern der DDR durch westdeutsche Nachrichtendienste“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/3773) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3475). Darin verweist die Regierung darauf, dass die Bürger der DDR mit dem 3. Oktober 1990 zu Staatsbürgern der Bundesrepublik geworden seien. Zuvor hätten die Organisation Gehlen (1946 bis 1956) und von 1956 bis April 1990 der Bundesnachrichtendienst (BND) im Rahmen ihres Aufklärungsauftrages zu Funktions- und Mandatsträgern des Staats- und Parteiapparates der sowjetischen Besatzungszone und später der DDR zu zirka 26.000 Personen Informationen erhoben. Der BND habe außerdem Informationen zu zirka 18.500 Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA) erfasst sowie zu zirka 27.000 Personen, die erkannte Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) waren.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) „führte und führt ausschließlich personenbezogene Vorgänge zu Personen, bei denen Anhaltspunkte dafür vorlagen beziehungsweise vorliegen, dass sie Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützten/unterstützen oder im Auftrag eines fremden Nachrichtendienstes gegen die Bundesrepublik Deutschland tätig wurden beziehungsweise werden“, heißt es in der Antwort weiter. Darunter hätten bis 1990 auch Bürger der damaligen DDR fallen können.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, lag es im Auftrag des BND, zu leitenden Funktionären in Partei und Staat Lebensdaten, Werdegang, Auszeichnungen, Reisen, weitere personenbezogene Daten und Kontakte zu Dritten zu erfassen. Beim Aufbau des Parteiapparates seien Informationen grundsätzlich ab der Ebene der ZK-Abteilungen erhoben worden. Beim Aufbau des Staatsapparates hätten Informationen zur Volkskammer, zum Staatsrat, zum Ministerrat sowie den Einzelministerien oder sonstigen zentralen Organen des Staatsapparates interessiert.

Eine nachrichtendienstliche Bearbeitung durch die Spionageabwehr des BfV fand den Angaben zufolge grundsätzlich nur zu Personen statt, die als Angehörige oder Agenten von Nachrichtendiensten gegen die Bundesrepublik eingesetzt waren. Zu diesem Personenkreis gehörten laut Vorlage vor allem ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des MfS und des Militärischen Nachrichtendienstes der DDR. Mitglieder und Kandidaten des Politbüros und des Zentralkomitees der SED, die SED-Kreisleitungen und SED-Bezirksleitungen sowie Mitglieder der Volkskammer seien keine Zielobjekte der Spionageabwehr gewesen.

Das BfV habe in der Vergangenheit im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung auch Informationen über die sogenannte „Westarbeit der SED“ gesammelt, schreibt die Regierung weiter. Dies habe grundsätzlich auch Informationen zu Personen aus der politischen Führung sowie der Massenorganisationen der ehemaligen DDR betroffen.

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