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06.03.2015 Finanzen — Antrag — hib 126/2015

Steuerrecht und Staatsbürgerschaft

Berlin: (hib/HLE) Deutsche Staatsangehörige sollen unabhängig von ihrem tatsächlichen Wohnsitz oder Aufenthalt immer in Deutschland steuerpflichtig sein. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/4206). Die Bundesregierung soll einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Angestrebt wird von der Fraktion, dass deutsche Staatsangehörige mit ihrem Welteinkommen und ihrem Weltvermögen in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. „Dabei sind die im Ausland gezahlten Steuern auf die Steuerlast der Steuerpflichtigen anzurechnen, so dass im Inland ausschließlich die entsprechende Differenz fällig wird“, wird gefordert. Darüber hinaus sollen Menschen mit dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen für die Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein. Die Bundesregierung soll sich auf Ebene der Europäischen Union für eine entsprechende Bindung der unbeschränkten Steuerpflicht an die jeweilige Staatsbürgerschaft einsetzen.

Wie die Fraktion schreibt, können Reiche und vermögende Deutsche sich der Finanzierung des Gemeinwesens entziehen, indem sie sich ein Land mit niedriger Besteuerung aussuchen und ihren Wohnsitz dorthin verlegen. „Das geltende Steuerrecht ermöglicht diese Form der Steuerflucht, da die unbeschränkte Steuerpflicht nur an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort geknüpft ist. Das Beispiel der USA zeigt, wie sich diese Strategie zur Steuervermeidung wirksam eindämmen lässt, indem die unbeschränkte Steuerpflicht an die Staatsangehörigkeit gebunden wird“, stellt die Linksfraktion fest.

Durch die Verlegung des Wohnsitzes in ein Niedrigsteuergebiet könnten sich Reiche und vermögende Deutsche einer angemessenen Beteiligung an der Finanzierung des Gemeinwesens entziehen, ohne ihren Status als Staatsbürger und die daraus erwachsenen Vorteile zu gefährden. Die Anknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht an die Staatsbürgerschaft biete „dem Drang der Vermögenden und Besserverdienenden, internationale Steuergefälle auszunutzen, in einem wesentlich stärkerem Maße Einhalt“, erwartet die Linksfraktion. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung soll die im Ausland entrichtete Steuer angerechnet werden, so dass in der Bundesrepublik Deutschland nur die Differenz der zu zahlenden Steuern fällig werden soll.

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