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25.03.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 166/2015

Verwaltungskosten der Vereinten Nationen

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält es für „nicht aussagekräftig“ die einzelnen Organisationen der Vereinten Nationen „aufgrund des Anteils der Administrationskosten am Gesamtbudget zu vergleichen beziehungsweise Sekretariats- oder Verwaltungskosten den Projektkosten gegenüberzustellen“. In ihrer Antwort (18/4360) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4064) hebt die Bundesregierung hervor, dass UN, die Fonds und Programme sowie die meisten Sonderorganisationen „in ihren Haushaltsplanungen, in ihren Finanzberichten und Rechnungsabschlüssen in der Regel keine Unterscheidung zwischen Projektkosten beziehungsweise inhaltlicher Arbeit und rein administrativen Kosten“ treffen würden. „Ausgaben werden vielmehr nach Aktivitätsbereichen oder Ausgabenarten (zum Beispiel Beschaffungen, Dienstleistungen und andere) aufgeschlüsselt“, eine Unterscheidung zwischen Verwaltungs- und Programm- beziehungsweise Projektkosten finde meist nicht statt.

„Die Angaben zu den einzelnen Organisationen enthalten Daten, die diese nicht veröffentlichen und für die seitens der Organisationen keine Veröffentlichungsgenehmigung erteilt wird“, heißt es in der Vorlage weiter. „Die Antwort der Bundesregierung ist daher gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen als ‚VS - Nur für den Dienstgebrauch‘ eingestuft“; sie sei im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und könne dort von Berechtigten eingesehen werden

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