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25.03.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 166/2015

Finanzquellen des „Islamischen Staates“

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung schätzt die Abhängigkeit des „Islamischen Staates“ (ISIS) von ausländischen Finanzströmen grundsätzlich als gering ein. „Der Rückgang der Preise am internationalen Ölmarkt ist jedoch mitursächlich für die erheblichen Einbußen der Terrororganisation ISIS im Ölgeschäft im Vergleich zu den Einnahmen im Spätsommer 2014“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4314) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4138). Kriminelle Einkommensquellen würden dazu beitragen, die Verluste im Ölgeschäft auszugleichen. Zusätzlich erhebe ISIS sogenannte Steuern und Abgaben und verfüge über einen Kapitalstock von ein bis zwei Milliarden US-Dollar.

ISIS kontrolliere in Syrien aktuell die produzierenden Öl-Fördergebiete al-Furat (300 Millionen Barrel an nachgewiesenen Ölreserven) und Dayr az-Zawr (50 Millionen Barrel an nachgewiesenen Ölreserven) und im Irak die Ölfelder Himrin (Umfang der Reserven unbekannt), Safiyah (Umfang der Reserven unbekannt) und Qayarah (vermutete Ölreserven: 800 Millionen Barrel). „Der größte Teil der ISIS-Ölproduktion dürfte für die Versorgung der eigenen Truppen und Gebiete verbraucht werden. Für den Export dürften im Höchstfall nur noch 10.000 Barrel/Tag zur Verfügung stehen“, heißt es in der Antwort weiter. Die Einnahmen von ISIS aus dem Ölgeschäft schätzt die Bundesregierung auf „höchstens 200.000 US-Dollar pro Tag“.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen habe die Terrororganisation unter den von ihr jeweils verwendeten Bezeichnungen bereits seit dem Jahr 2004 als terroristische Organisation im Rahmen des Sanktionsregimes gegen Al Qaida gelistet. „Die Sanktionen des VN-Sicherheitsrates - die über die Europäische Union auch von Deutschland konsequent in nationales Recht umgesetzt werden - beinhalten Vermögenseinfrierungen inklusive Kontensperrungen, Reiseverbote und ein Waffenembargo“, schreibt die Bundesregierung. Es sei davon auszugehen, dass die Sanktionen mit dazu beigetragen haben, dass die Einnahmen von ISIS durch illegale Ölverkäufe zurückgegangen seien. Zur Bekämpfung des Ölschmuggels seien zudem insbesondere in den stark vom Schmuggel betroffenen Gebieten der Region Kurdistan-Irak Kontrollpunkte entlang von Hauptverkehrswegen eingerichtet worden. „Die Maßnahmen zeigen Erfolge, stoßen jedoch aufgrund der etablierten Schmugglerwege und dem hohen Maß an Korruption an Grenzen“, heißt es in der Antwort weiter.

In den ISIS-kontrollierten Gebieten seien die staatlichen Steuern aufgehoben und die traditionelle islamische Almosensteuer („Zakat“) eingeführt worden. „Einkommensabhängig erhebt ISIS nach Kenntnis der Bundesregierung von den Bewohnern fünf bis 15 Prozent des jeweiligen Einkommens.“ Zudem werde eine sogenannte Steuer für nichtmuslimische „Schutzbefohlene“ erhoben, („Dschizya“). Daneben erhebe ISIS weitere Gebühren, beispielsweise für Strom und Wasser, die Nutzung von Immobilien, für Telekommunikation oder aber Gebühren in Form einer Maut. Als weitere Finanzquellen der Terrororganisation benennt die Bundesregierung die Ausbeute aus der Plünderung der Nationalbank in Mossul, das Konfiszieren von Bankeinlagen sowie insbesondere Lösegelderpressung und den Verkauf geplünderter archäologischer und antiker Fundstücke.

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