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28.04.2015 Inneres — Antwort — hib 220/2015

Registrierung von Asylsuchenden

Berlin: (hib/STO) Verzögerungen bei der Registrierung von Asylsuchenden ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/4581) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4390). Danach ist der Bundesregierung „bekannt, dass es aufgrund der immer weiter steigenden Zahl der in Deutschland einreisenden Asylsuchenden zu Verzögerungen bei der Registrierung durch die Länder kommen kann“.

„Die durch die steigende Zahl der in Deutschland einreisenden Asylsuchenden aufgeworfenen Fragen einschließlich der Fragen der Registrierung und Antragsannahme sind und waren Gegenstand zahlreicher Besprechungen von Bund und Ländern“, heißt es in der Antwort weiter. Wesentliche Ergebnisse seien insbesondere, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt 650 neue Stellen für den „Asyl- und Dublinbereich“ erhalten hat. Ferner unterstütze der Bund die Länder und Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 mit insgesamt einer Milliarde Euro, die zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt sind. Die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU enthalte eine Entlastung um 25 Millionen Euro bei den Kosten der Unterkunft. Hinzu kämen weitere substanzielle Entlastungen von rund 75 Millionen Euro jährlich.

Aus Sicht der Bundesregierung kommt der Antwort zufolge es „wesentlich darauf an, dass asylsuchenden Ausländern die Asylantragstellung beim BAMF noch während des Aufenthalts in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder ermöglicht wird. Die Bundesregierung begrüßt es daher laut Vorlage, dass die Länder beabsichtigen, im Jahr 2015 mindestens 20 neue Erstaufnahmeeinrichtungen zu eröffnen, bei denen das BAMF neue Außenstellen einrichten wird.

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