+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

02.07.2015 Inneres — Antwort — hib 348/2015

Polizeivertrag mit Tschechien

Berlin: (hib/STO) Über ein neues Polizeiabkommen mit Tschechien informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5015). Wie die Regierung darin ausführt, stammt der derzeit geltende deutsch-tschechische Polizeivertrag vom 19. September 2000 noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik sowie vor deren Aufnahme in den Schengen-Raum. Dieser Vertrag gelte nur im deutsch-tschechischen Grenzraum und bleibe „materiell hinter dem europäischen Rechtsrahmen sowie anderen Polizeiverträgen, welche die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Nachbarstaaten geschlossen hat, zurück“.

Die Beschränkung dieses Vertrages auf das dort definierte Grenzgebiet sowie die im Vertrag benannten Behörden hätten nicht mehr den Bedürfnissen einer engen polizeilichen Zusammenarbeit zwischen allen Polizeidienststellen, insbesondere der Länder Bayerns und Sachsens, mit der tschechischen Polizei entsprochen, führt die Bundesregierung aus. Auch entsprächen die im Vertrag genannten Polizeistrukturen nicht mehr den heutigen Strukturen. Der derzeit geltende Vertrag sehe keine Möglichkeit der Ausübung von Hoheitsrechten bei gemeinsamen Streifen vor. Auch sei der Zoll in den geltenden Vertrag nicht vollständig einbezogen.

Der neue Vertrag gilt den Angaben zufolge für das gesamte deutsche und tschechische Staatsgebiet. Der bestehende Vertrag gehe noch von der Existenz einer grenzpolizeilich gesicherten Staatsgrenze aus und regele die Zusammenarbeit an dieser Grenze, doch seien die Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik abgeschafft. Der neue Vertrag regele daher die Zusammenarbeit in einem Raum ohne Binnengrenzen. Im Übrigen sei es Ziel des Vertrages gewesen, „einen zukunftsgerichteten, umfassenden, und dauerhaften Rechtsrahmen für die deutsch-tschechische polizeiliche Zusammenarbeit zu schaffen, der auch neuen Kriminalitätsphänomenen gerecht wird und europäischen Standards entspricht“.

Marginalspalte