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01.07.2015 wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Sitzung — hib 346/2015

Aufwuchs beim Entwicklungsetat

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will im kommenden Jahr mehr Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen - dürfte aber das 0,7-Prozent-Ziel weiterhin nicht erreichen. Der vom Bundeskabinett gebilligte Haushaltsentwurf sieht eine Steigerung des Etats des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) um 13,5 Prozent auf 7,42 Milliarde Euro vor, wie Ressortchef Gerd Müller (CSU) am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung darlegte. Das Plus in Höhe von 880 Millionen Euro gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr sei der größte Zuwachs seit Gründung des Ministeriums. Am Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen, „halten wir natürlich fest“, sagte Müller. Er gab zugleich zu Bedenken, dass die Bundesrepublik in absoluten Zahlen nach den USA und Großbritannien bereits heute drittgrößter Geber weltweit sei.

Müller skizzierte, welche Schwerpunkte sein Ressort setzen wolle: Dazu gehörten die Ausweitung der Sonderinitiativen „Eine Welt ohne Hunger“ und „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ sowie Ausbildungsprojekte im Rahmen der Sonderinitiative „Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika und Nahost“. Verstärkt werden solle zudem der Ausbau von Gesundheitssystemen in Entwicklungsländern sowie der Kampf gegen beziehungsweise Mittel zur Anpassung an den Klimawandel. Das BMZ wolle zudem im kommenden Jahr 600 Millionen Euro in Flucht- und Aufnahmeländer investieren, insbesondere im Umfeld des Syrien-Konflikts. „Wer vier Jahre auf der Zeltplane schlafen muss, braucht festen Boden unter den Füßen“, sagte Müller mit Blick auf die Situation in Flüchtlingslagern. Ohne Entwicklungszusammenarbeit, die daran arbeite, Lebensperspektiven in zu schaffen, „würden hunderttausende Menschen mehr nach Europa und Deutschland kommen müssen“.

Müller kündigte zudem an, entwicklungspolitische Vorhaben in der Zivilgesellschaft stärker zu fördern, also etwa der Kirchen und der politischen Stiftungen, sowie insbesondere Entwicklungspartnerschaften deutscher Kommunen: Deren Know-how beim Aufbau und Betrieb kommunaler Einrichtungen wie Krankenhäuser, Abfallentsorgung, Strom- und Wasserversorgung könne erheblich zur Infrastrukturentwicklung in den Partnerländern beitragen.

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