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10.07.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 359/2015

Wehrdienstverweigerung in der Ukraine

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine „quantifizierbaren Informationen“ vor, wie viele ukrainische Wehrpflichtige sich seit Januar 2014 dem Militärdienst entzogen haben. „Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde für das Jahr 2014 als offizielles Ziel genannt, circa 60.000 Wehrpflichtige zu mobilisieren“, heißt es in der Antwort (18/5177) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5032). Innerhalb des Jahres 2015 sollen demnach binnen 210 Tagen 104 000 Personen, vorwiegend Reservisten im Alter zwischen 25 und 60 Jahren, eingezogen werden. „Genaue Zahlen zur Anzahl derjenigen, die sich zur Musterung gemeldet haben, liegen der Bundesregierung nicht vor.“

Die rechtlichen Regelungen zur Kriegsdienstverweigerung seien in der Ukraine „deutlich restriktiver als beispielsweise in Deutschland“. Nach Kenntnis der Bundesregierung werde die Entziehung vom Wehrdienst mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Eine Mobilisierungsentziehung könne mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Entscheidung darüber, inwieweit diese Regelungen den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention genügen, obliege dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Freigestellt vom Wehrdienst seien nach Kenntnis der Bundesregierung Wehrpflichtige mit gesundheitlichen Einschränkungen, Parlamentsabgeordnete, Priester, Richter, Straftäter, Vollzeitstudenten und Väter von mehr als drei minderjährigen Kindern.

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