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03.09.2015 Sport — Antwort — hib 433/2015

800 Euro monatlich für Platz 1

Berlin: (hib/HAU) Um eine Elite-Förderung der Stiftung Deutsche Sporthilfe (DSH) zu erhalten, müssen die Athleten eine Medaille bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften in einer Olympischen Einzeldisziplin gewinnen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5798) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5712) hervor. Danach wird Platz 1 mit 800 Euro monatlicher Unterstützung honoriert. Für Platz 2 gibt es pro Monat 600 Euro. Bei Platz 3 sind es 500 Euro. Die Plätze 4 bis 6 führen zu einer monatlichen Unterstützung in Höhe von 400 Euro.

Athleten mit Behinderungen, so heißt es in der Antwort weiter, könnten keine Förderung durch die DSH im Rahmen der Eliteförderung erhalten. Die besten deutschen Behindertensportler seien jedoch im Top Team Behindertensport des Deutschen Behindertensportverbandes vereint, das ihnen beste Voraussetzungen für die Vorbereitung auf die Paralympics schaffen soll. Im Rahmen dieser Eliteförderung des Deutschen Behindertensportverbandes erhielten die Sportler des Top Teams eine monatliche Grundförderung in Höhe von 400 Euro, schreibt die Regierung. Weiterhin erhielten Arbeitgeber eine berufsbezogene Förderung, wenn sie im Angestelltenverhältnis beschäftigte Sportler temporär freistellen. Dadurch würden zusätzliche Trainingseinheiten, aber auch verbesserte Regenerationszeiten bei gleicher Entlohnung ermöglicht. Die berufsbezogene Förderung beträgt nach Angaben der Bundesregierung bis zu 1.000 Euro pro Monat.

Was die finanzielle Unterstützung der DSH angeht, so teilt die Regierung auf Nachfrage der Linksfraktion mit, dass es in den vergangenen Jahren keine Förderprogramme und Zuwendungen des Bundes gegeben habe. Auch der Entwurf des Haushalts für 2016 sehe solche nicht vor. Allerdings würden derzeit mit der DSH im Rahmen der Neuausrichtung der Sportförderung Möglichkeiten erörtert, die Rahmenbedingungen bei der „Dualen Karriere“ zu verbessern. „Ob sich hieraus noch Änderungen im aktuell laufenden parlamentarischen Verfahren zur Aufstellung des Haushaltes 2016 oder im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2016 ergeben, bleibt abzuwarten“, heißt es dazu in der Antwort.

Keine Angaben macht die Bundesregierung in der Vorlage zu der nachgefragten Zusammensetzung und der Entwicklung des Stiftungsvermögens der DSH. Zwar unterstütze die Bundesregierung die Zielsetzung der Sporthilfe und halte das Wirken dieser Institution des Spitzensports „für einen unverzichtbaren Bestandteil der Förderung des Leistungssports in der Bundesrepublik Deutschland“. Allerdings sei die DSH als Stiftung des bürgerlichen Rechts gegenüber der Bundesregierung nicht weisungsgebunden und unterfalle nicht deren Verantwortungsbereich.

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