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23.09.2015 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 466/2015

Netzpolitik.org: Maaßen verteidigt sich

Berlin: (hib/SCR) Die Aufklärung der Umstände der inzwischen eingestellten Landesverrats-Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs Netzpolitik.org hat am Mittwochmorgen erneute die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschäftigt. Bei der Ausschusssitzung stand vor allem der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, im Mittelpunkt des Interesses. Maaßen kritisierte im Zusammenhang mit dem Fall, dass eine „Umwertung der Werte“ stattgefunden habe. Diejenigen, die sich darum bemühten, die Quelle für die Veröffentlichung von Geheimnissen zu finden, würden als „Schurken“ dargestellt, während die Durchstecherei „bagatellisiert“ und „verzwergt“ werde.

Maaßen verteidigte seine Entscheidung, nach den Veröffentlichungen von als geheim eingestuften Wirtschaftsplänen des Verfassungsschutzes auf dem Blog Netzpolitik.org Strafanzeige gegen unbekannt zu stellen. Es habe als Leiter die Pflicht, Schaden von der Behörde abzuwenden. Dazu gehöre auch, den Geheimnisschutz sicherzustellen. Dies sei das Ziel der Anzeigen gewesen, nicht die Verfolgung von Journalisten. Die betreffenden Veröffentlichungen auf Netzpolitik.org hätten einen besonderen Charakter gehabt, da erstmalig Dokumente fast eins zu eins ins Netz gestellt worden seien. Schon in der Vergangenheit sei nach Veröffentlichungen von als geheim eingestuften Informationen geprüft worden, ob eine Strafanzeige geboten sei. Dies sei unter anderem aus Opportunitätsgründen nicht gemacht worden, da mit der Anzeigenstellung in der Regel auch eine Bestätigung der veröffentlichten Information verbunden sei, sagte der BfV-Präsident. Diese Option sei aber im vorliegenden Fall ausgeschieden.

In Hinblick auf die konkreten Abläufe im Fall Netzpolitik.org gab Maaßen an, die Strafanzeigen erst nach Abgang im Wortlaut gesehen zu haben. Er begründete zudem, warum die Anzeigen beim Landeskriminalamt (LKA) in Berlin gestellt worden. Hinsichtlich der vom LKA angeforderten Stellungnahme des BfV zu der Frage, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse gehandelt habe, stellte Maaßen fest, dass es sich um eine Art Schadensbericht gehandelt habe. Damit sei der Sachverhalt nicht präjudiziert worden. Ihm sei die Stellungnahme zur Kenntnis gegeben worden, die darin vertretene Auffassung - das BfV hatte das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses laut Medienberichten bejaht - sei vertretbar gewesen, er habe die Frage aber nicht selbst geprüft.

Die Vertreter der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) der Einladung in den Ausschuss erneut nicht persönlich gefolgt war. Ein Antrag, den Minister erneut einzuladen, lehnte der Ausschuss mit Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Zustimmung der Opposition ab. Bereits im August hatte sich der Ausschuss mit dem Sachverhalt beschäftigt. Damals standen vor allem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und der von ihm geschasste Generalbundesanwalt Harald Range im Mittelpunkt.

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