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05.10.2015 Tourismus — Antrag — hib 503/2015

Nachhaltiger Alpen-Tourismus

Berlin: (hib/wid) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD mahnen weitere Anstrengungen zur Entwicklung eines nachhaltigen und umweltschonenden Tourismus im Alpenraum an. Unter anderem gehe es darum, bei der Erschließung der Region für den Fremdenverkehr „die Lebens- und Arbeitsbedingungen wie die Belange der ansässigen Bevölkerung angemessen“ zu berücksichtigen und die Erreichbarkeit touristischer Orte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbessern, heißt es in einem gemeinsamen Antrag (18/6187) der Koalitionsfraktionen. Hintergrund der Initiative ist der derzeitige deutsche Vorsitz im Kreis der acht Signatarstaaten der Alpenkonvention.

Das Vertragswerk verpflichtet die Unterzeichner, das natürliche und kulturelle Erbe der Alpen zu schützen und das Tourismusangebot nachhaltig zu gestalten. Im Durchführungsprotokoll zum Fremdenverkehr vom Oktober 1998 sind Mindestanforderungen an den Bergtourismus und dessen Entwicklung festgeschrieben. Der deutsche Vorsitz, den die Bundesregierung am 21. November 2014 übernommen hat, endet im Oktober 2016 mit der 14. Alpenkonferenz auf der Insel Herrenchiemsee. In dieser Zeit soll das Hauptaugenmerk der Vertragsstaaten dem Thema „grünes Wirtschaften im Alpenraum“ gelten.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes zog die Alpenregion im Jahr 2013 fast 100 Millionen Urlauber an. Diese starke Beanspruchung durch den Tourismus wirke sich nachteilig auf das Ökosystem der Gebirgslandschaft aus, heißt es im Antrag. Nach wie vor reisten die meisten Urlauber mit dem eigenen Auto an. Lärm, Luftverschmutzung und Flächenverbrauch seien die Folge. Dies beeinträchtige die Lebensqualität von Urlaubern wie einheimischer Bevölkerung. Die Koalitionsfraktionen drängen daher auf den Ausbau von Bahnstrecken, um mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern und mehr Ferienorte besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen zu können. Sie plädieren überdies für mehr verkehrsfreie und verkehrsberuhigte Zonen in den Ortschaften.

Darüber hinaus verweisen sie auf Erkenntnisse des 2002 von den Vertragsstaaten eingesetzten Überprüfungsausschusses, dass die Konvention und ihre Protokolle nicht überall ausreichend beachtet würden. Die Einhaltung der Verträge sei aber die Grundlage einer vertrauensvollen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Alpenraum.

Die Konvention, erklären die Antragssteller, könne nur erfolgreich sein, wenn Programme und Maßnahmen im Einklang mit den Interessen der ansässigen Bevölkerung gestaltet würden. Leider gebe es Hinweise, dass oftmals das Gegenteil der Fall sei. Pläne für die Errichtung neuer touristischer Infrastrukturen hätten immer wieder lokale Konflikte zur Folge. Klagen betroffener Bürger und zivilgesellschaftlicher Organisationen häuften sich. „Nur mit einem ausbalancierten Angebot, das sowohl die örtlichen als auch die touristischen Interessen einbezieht, kann die angemessene Entwicklung einer langfristig erfolgreichen Fremdenverkehrswirtschaft sichergestellt werden“, schreiben die Abgeordneten.

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