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07.01.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Unterrichtung — hib 8/2016

Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Berlin: (hib/SCR) Die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) an den Klimawandel von 2008 steht vor dem Eintritt in eine neue Phase. Künftig soll im Rahmen des Aktionsplanes II (APA II) der DAS die Umsetzungsorientierung im Mittelpunkt stehen. Im APA II sind in insgesamt sieben Bereichen 145 Maßnahmen und Instrumente vorgesehen. Von den 150 Aktivitäten und Maßnahmen des APA I, der 2011 verabschiedet wurde, sind bisher 43 abgeschlossen und weitere 88 in „unterschiedlichen Umsetzungsstadien“. Dies geht aus dem Fortschrittsbericht zur DAS hervor, über den die Bundesregierung den Bundestag unterrichtet (18/7111) hat. DAS und APA bilden den politischen Rahmen, mit dem die Bundesregierung den Folgen des Klimawandels in Deutschland begegnen will.

In Hinblick auf den APA I zieht der Fortschrittsbericht eine positive Bilanz. Schwerpunkt sei die „Generierung und Bereitstellung von Wissen über den Klimawandel“, dessen Folgen und Möglichkeiten der Anpassung gewesen. Es sei ein „erheblicher Wissensfortschritt“ erzielt worden. Als umgesetztes Kernvorhaben wird in dem Bericht zum einen die Etablierung eines Systems zum Monitoring bereits beobachtbarer Folgen des Klimawandels und der Anpassung aufgeführt. Ein Ergebnis davon sei der im Mai 2015 veröffentlichte Monitoringbericht gewesen. Zum anderen sei im November 2015 eine erste, konsistente und flächendeckende Vulnerabilitätsanalyse vorgelegt worden. Sie identifiziert Regionen und Systeme, die in naher und ferner Zukunft durch den Klimawandel besonders betroffen sind, skizziert die Anpassungsfähigkeit des jeweiligen Handlungsfeldes und bemisst so die Vulnerabilität.

Ein wesentlicher Bestandteil des APA I sei auch die „intensive Einbindung und Mobilisierung regionaler Akteure“ bei Forschung und der Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen und Instrumenten gewesen. Als Beispiele werden in dem Bericht das unter Federführung des Bundesforschungsministeriums angestoßene Forschungsprogramm „KLIMZUG - Klimawandel in den Regionen zukunftsfähig gestalten“ sowie die Einrichtung des „Climate Service Centers“ genannt. Aus den „pilothaften Anwendungen“ soll künftig ein „konsistentes, dauerhaftes, für Entscheidungsträger und Akteure relevantes Angebot“ entwickelt werden. Die Anpassung an den Klimawandel soll somit als Daueraufgabe auf „operativer Ebene“ etabliert werden. Dem Bund falle dabei unter anderem die Aufgabe zu, durch Monitoring-, Vorhersage- und Projektionsdienste „verlässliche, qualitätsgesicherte und langfristig angelegte Grundlagen für Planungs- und Entscheidungsprozesse zur Anpassung an den Klimawandel“ bereitzustellen, heißt es in dem Bericht. Dazu ist bereits im Herbst der 2015 der Deutsche Klimadienst mit einer Geschäftsstelle beim Deutschen Wetterdienst gegründet worden. Dieser soll durch „KlimaAdapt“, Dienste zur Unterstützung zur Klimaanpassung, ergänzt werden. Zudem sollen weitere Forschungsprojekte angestoßen werden, um Wissenslücken zu schließen und Wissensbestände zu aktualisieren. So könnten bisher bei 31 von 72 untersuchten Klimawirkungen nur Aussagen von „geringer Gewissheit“ getroffen werden.

Die Aktivitäten des APA II umfassen neben handlungsfeldübergreifenden Aktivitäten wie der Einrichtung der Klimadienste Maßnahmen in sechs Clustern: „Wasser“, „Infrastruktur“, „Land“, „Gesundheit“, „Wirtschaft“ und „Raumplanung“. Die Cluster basieren auf der Vulnerabilitätsanalyse und umfassen jeweils mehrere Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche (Anpassung von Infrastrukturen oder rechtlichen Rahmen, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit und weitere). Im Cluster „Wasser“ verweist der Bericht zum Beispiel auf das Handlungsfeld „Küsten- und Meeresschutz“. Handlungsbedarf besteht laut der Vulnerabilitätsanalyse, weil durch den Klimawandel unter anderem Küstenbauwerke bedroht sind und Küstenerosion droht. Hier verweist der Bericht auf eine Reihe von Daueraufgaben des Bundes, wie beispielsweise die Kartierung der Nordseeoberflächentemperatur. Im Cluster „Gesundheit“ sind im gleichnamigen Handlungsfeld beispielsweise Monitoringmaßnahmen zur Erkennung möglicher Gesundheitsgefahren durch Infektionskrankheiten vorgesehen. Auch ein „Sensibilisierungsmonitoring“ zu Allergenen, deren Verbreitung durch den Klimawandel gegebenenfalls gefördert wird, ist eingeplant. Zudem soll die Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen geprüft werden, um auf die Folge von Hitzeextremen insbesondere in Ballungsräumen reagieren zu können.

Grundsätzlich beibehalten und verstetigt werden soll die Organisationsstruktur hinter der DAS. Sowohl die interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) auf Bundesebene als auch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien zur Bund-Länder-Koordination hätten sich bewährt. Zudem sieht die IMA es laut Bericht als zielführend an, das Behördennetzwerk Vulnerabilität dauerhaft zu etablieren. Diese Idee stehe aber noch unter einem Finanzierungsvorbehalt. Der Monitoringbericht soll künftig alle vier Jahre veröffentlich werden. Auch eine Vulnerabilitätsanalyse soll alle sechs Jahre vorgelegt werden.

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