+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

27.01.2016 Inneres — Antwort — hib 55/2016

Vorschlag zu „Smart Borders“

Berlin: (hib/STO) Das 2013 vorgelegte Maßnahmenpaket „Smart Borders“ der Europäischen Kommission ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7291) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7017). Danach wurden mit dem Maßnahmenpaket vor allem zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollten damit laut Vorlage die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die zu einem Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen, elektronisch erfasst werden, um die Berechnung der zulässigen (Rest-)Aufenthaltsdauer zu erleichtern und sogenannte. Overstayer zu ermitteln, also Personen, die zwar legal eingereist, aber nach Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer nicht wieder ausgereist sind. „Zum anderen sollte die Einreise von vorab registrierten .bona fide'-Reisenden erleichtert werden (sogenannte Registered Traveller Programme (RTP))“, heißt es in der Antwort weiter. Die registrierten Reisenden sollten an allen Außengrenzen der EU in den Genuss vereinfachter Kontrollen kommen.

Nachdem diese Vorschläge in den Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament zum Teil auf erhebliche Kritik gestoßen seien, habe die Kommission 2014 eine technische Studie zur Prüfung verschiedener Alternativen für das Ein-/Ausreisesystem und das Registrierungsprogramm für vertrauenswürdige Vielreisende (RTP) durchgeführt, schreibt die Regierung ferner. Die identifizierten Optionen seien 2015 in einer technischen Pilotstudie mit deutscher Beteiligung untersucht worden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse wolle die Kommission voraussichtlich Anfang März 2016 einen neuen Verordnungsvorschlag vorlegen. Erst wenn dieser neue Vorschlag vorliege, könne sie sich „ zu den dann konkret in Rede stehenden Regelungen inhaltlich positionieren“, fügt die Regierung hinzu.

Marginalspalte