+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

29.01.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 60/2016

Linke: „Schwarzfahren entkriminalisieren“

Berlin: (hib/MIK) Das Fahren ohne Fahrschein soll „entkriminalisiert“ werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/7374). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Tatbestand der Leistungserschleichung aus Paragraph 264a Strafgesetzbuches so abzuändern, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein auch im Wiederholungsfalle nicht als Straftat geahndet wird.

Außerdem soll sich die Regierung unter anderem dafür einsetzen, dass Paragraph 12 der Eisenbahn-Verkehrsordnung und Paragraph 9 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen so verändert werden, dass das erhöhte Beförderungsentgelt reduziert wird.

Schließlich soll die Regierung gemeinsam mit den Bundesländern eine Initiative starten, die eine bundesweit flächendeckende Ausgabe von Sozialtickets zum Ziel hat. Dabei sei sicherzustellen, dass auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Anspruch auf ein solches Sozialticket haben, fordern die Abgeordneten.

Bislang wird die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein als Straftat geahndet und mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen bestraft, schreibt die Fraktion zur Begründung. Zusätzlich werde von den Verkehrsbetrieben auf jeden Fall ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben, was einer Doppelbestrafung gleichkomme. Die Härte der Sanktionierung des „Schwarzfahrens“ sei ein unverhältnismäßiger Eingriff des Staates und widerspreche der gebotenen Zurückhaltung des Gesetzgebers beim Einsatz des Strafgesetzes. Der Staat solle vielmehr die Sanktionierung dieses „niederschwelligen Normenverstoßes“ ganz den Verkehrsbetrieben überlassen. Polizei und Justiz würden durch diese „Entbürokratisierung“ enorm entlastet.

Marginalspalte