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03.02.2016 Inneres — Unterrichtung — hib 63/2016

2014 weniger Auskunftsverlangen

Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2014 weniger Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/7424) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Post- sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ortung aktiv geschalteter Mobiltelefone oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.

Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2014 insgesamt 72 Auskunftsverlangen vorgenommen, von denen 163 Personen betroffen waren, und 17 IMSI-Catcher-Einsätze mit 21 Betroffenen durchgeführt. Während der Großteil laut Vorlage auf das BfV entfiel, hatte der BND keine der Maßnahmen vorgenommen. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren seien der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich gewesen.

Im Vergleich zum Jahr 2013 hat sich die Anzahl der Maßnahmen um 24 reduziert, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Die Gesamtzahl der von den Maßnahmen betroffenen Personen ist danach von 219 im Jahr 2013 auf 184 im Berichtsjahr 2014 zurückgegangen.

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