Einzelfallprüfung bei Rüstungsexporten
Berlin: (hib/MIK) Die Unterscheidung von „offensiven“ und „defensiven“ Rüstungsgütern ist nicht in Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7449) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7307) hervor. Es werde generell unterschieden zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, heißt es weiter. Die Bundesregierung verfolge eine respektive Rüstungsexportpolitik. Entscheidungen würden jeweils im Einzelfall getroffen.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Elena Müller, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)