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17.02.2016 Inneres — Gesetzentwurf — hib 87/2016

Einführung beschleunigter Asylverfahren

Berlin: (hib/STO) Die Große Koalition will für bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten ein beschleunigtes Verfahren einführen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7538) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen diese Asylbewerber in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können und ihre Verfahren innerhalb von maximal drei Wochen durchgeführt werden. Für die Dauer des Verfahrens und im Fall einer Einstellung oder Ablehnung auch bis zur Ausreise oder Rückführung soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt werden, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.

Ferner sollen der Vorlage zufolge „Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ abgebaut werden. Danach sollen „grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können“. Zudem sollen qualifizierte Kriterien geschaffen werden, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss, um eine Erkrankung des Ausländers glaubhaft zu machen.

Auch soll die Höhe der Geldleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf dem Gesetzentwurf zufolge „unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums“ gegenüber den derzeit geltenden Leistungssätzen „durch eine Nichtberücksichtigung von einzelnen Verbrauchsausgaben in angemessenem Umfang abgesenkt“ werden. Die vollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen Asylbewerber generell erst nach Aushändigung des Ankunftsnachweises in der Aufnahmeeinrichtung erhalten, der sie zugewiesen worden sind. Darüber hinaus soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden.

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