+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

17.02.2016 Gesundheit — Ausschuss — hib 89/2016

Abgeordnete befassen sich mit Zika-Virus

Berlin: (hib/PK) Die alarmierende Ausbreitung des Zika-Virus in Süd- und Mittelamerika und die daraus resultierenden möglichen Gesundheitsgefahren werden von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt. Wie Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages sagte, ist ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Zika-Virus und Schädelfehlbildungen bei neu geborenen Kindern nach wie vor nicht bewiesen. Für Fälle von Mikrozephalie kämen grundsätzlich auch andere Ursachen in Betracht, etwa Röteln.

Für Reisende in die betroffenen Gebiete sei ein effizienter Mückenschutz wichtig. Überträger des Zika-Virus sind vor allem Stechmücken, so die Gelbfiebermücke (Aedes aegypti), die in den Tropen oder Subtropen lebt. Auch die asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die inzwischen in einigen Regionen Deutschland heimisch ist, wird als möglicher Überträger angesehen. Das Zika-Virus verbreitet sich derzeit vor allem in Brasilien sehr schnell.

Fischbach wies darauf hin, dass es nur bei rund 20 Prozent der Infektionen zu den grippeähnlichen Symptomen komme. Ernste Verläufe seien nur bei schweren Grunderkrankungen zu befürchten. Wegen des möglichen Zusammenhangs mit Schädelfehlbildungen seien jedoch Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll. Schwangere Frauen sollten die betroffenen Gebiete derzeit möglichst meiden.

Für Deutschland sieht die Bundesregierung keine Gefahr einer Ausbreitung der Krankheit über Stechmücken. Dem Robert-Koch-Institut (RKI) lägen derzeit 20 Fälle einer Infektion mit dem Zika-Virus vor. Ab dem 1. Mai soll laut Fischbach in Deutschland eine Meldepflicht für Arboviren gelten, zu denen auch das Zika-Virus gehört. Arboviren werden durch blutsaugende Arthropoden übertragen, etwa Mücken oder Zecken. Die hiesige Verbreitung der Tigermücke wird wissenschaftlich verfolgt. An einem Impfstoff gegen das Zika-Virus wird gearbeitet, allerdings wird er wohl nicht kurzfristig zur Verfügung stehen.

Marginalspalte