+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

19.02.2016 Inneres — Anhörung — hib 101/2016

Anhörung zu schnelleren Asylverfahren

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (18/7538) geht es am Montag, dem 22. Februar 2016, bei einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13. Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessiere Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de.

Nach den Plänen der Koalition soll das beschleunigte Verfahren für bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten gelten. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen diese Asylbewerber in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können und ihre Verfahren innerhalb von maximal drei Wochen durchgeführt werden. Für die Dauer des Verfahrens und im Fall einer Einstellung oder Ablehnung auch bis zur Ausreise oder Rückführung soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt werden, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.

Ferner sollen der Vorlage zufolge „Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ abgebaut werden. Danach sollen „grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können“. Zudem sollen qualifizierte Kriterien geschaffen werden, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss, um eine Erkrankung des Ausländers glaubhaft zu machen.

Auch soll die Höhe der Geldleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf laut Gesetzentwurf „unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums“ gegenüber den derzeit geltenden Leistungssätzen „durch eine Nichtberücksichtigung von einzelnen Verbrauchsausgaben in angemessenem Umfang abgesenkt“ werden. Die vollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen Asylbewerber generell erst nach Aushändigung des Ankunftsnachweises in der Aufnahmeeinrichtung erhalten, der sie zugewiesen worden sind. Darüber hinaus soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden.

Ebenfalls auf der Tagesordnung stehen bei der Anhörung ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Streichung der Widerrufsprüfung im Asylrecht (18/6202) sowie zwei Anträge der Grünen-Fraktion, die Rechte von Kindern im Asylverfahren zu stärken (18/7549) und besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser zu schützen (18/6646).

Marginalspalte