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28.04.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 248/2016

Reform des Urheberrechts

Berlin: (hib/ROL) Wissenschaft und Forschung können immens von den digitalen Möglichkeiten profitieren, da Wissen wächst, wenn es geteilt wird. Modernes Lernen, Lehren und Forschen ist auf ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht angewiesen. Doch noch immer bestehen urheberrechtliche Hindernisse, die Studenten, Lehrenden, Lernenden und Wissenschaftlern den Zugang zu Wissenschafts- und Bildungsmaterialien erschweren. Das schreiben Bündnis 90/die Grünen in ihrem Antrag (18/8245).

Eines der Hindernisse bestünde darin, dass bis heute eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke im deutschen Urheberrecht fehle. Sie würde es Lehrenden, Lernenden und Forschenden erleichtern, publizierte Werke jedweder medialer Art für den nicht gewerblichen, wissenschaftlichen Gebrauch grundsätzlich genehmigungsfrei und ohne Einschränkungen zu nutzen. Ziel müsse sein, den für Bildung und Wissenschaft notwendigen Zugang zu digitalen Werken unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen zu gewährleisten. Zugleich soll nach Auffassung der Grünen eine solche Regelung ermöglichen, die digitalen Potenziale für Bildung und Forschung in der Breite nutzen zu können.

Seit nunmehr über sechs Jahren hätten die letzten beiden Bundesregierungen unter Führung der Union eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht (unter anderem als Teil des sogenannten „Dritten Korbs“ der Urheberrechtsreform) angekündigt und noch keine entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für einen allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vorzulegen. Sie soll einen umfassenden Zugang zum Wissensbestand praxistauglich regeln und vereinfachen und die zulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines veröffentlichten Werkes für Lehr- und Lernzwecke oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung ermöglichen, wenn die Nutzung in ihrem Umfang durch den jeweiligen Zweck geboten ist und keinen kommerziellen Zwecken dient. Zudem soll ein zeitgemäßer Bildungsbegriff zugrunde gelegt werden, der sich als dynamischer, lebenslanger, offener, integrativer und kollaborativer Prozess versteht. Ferner soll dafür gesorgt werden, dass unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen, die Verleihbarkeit digitaler Inhalte durch wissenschaftliche Bibliotheken ermöglicht wird, und zwar unabhängig von welchem Ort die Ausleihe beziehungsweise dann die Nutzung erfolgt.

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