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06.05.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 261/2016

Nato-Abkommen mit Serbien

Berlin: (hib/EB) Der Individuelle Partnerschaftsplan (IPAP) zwischen Serbien und der Nato steht nicht im Widerspruch zur Bündnisneutralität des Westbalkan-Landes. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8280) auf eine Kleine Anfrage (18/7965) der Fraktion Die Linke mit. Das im März 2015 unterzeichnete IPAP sei ein Standardabkommen, das den Status der Truppen wechselseitig regle. Auf die Frage nach den spezifischen Rechten von Nato-Truppen auf serbischem Territorium schreibt die Regierung, dass der Aufnahmestaat entsprechend Artikel IX des Nato-Truppenstatuts Reiseerleichterungen wohlwollend prüfe sowie Liegenschaften, Einrichtungen und Leistungen zur Verfügung stellen solle. Nato-Truppen seien verpflichtet, sich an das Recht des Aufnahmestaats zu halten.

Die Bundesregierung geht in der Antwort außerdem auf die Rolle der Kosovo-Frage in den Beitrittsverhandlungen zwischen Serbien und EU und auf die Militärkooperation zwischen Serbien und Russland ein. Die serbische Regierung erkenne die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008 nicht an. Sie definiere das Gebiet in der Verfassung als Provinz Serbiens. Im Verhandlungsrahmen, der für den EU-Beitritt beschlossen wurde, sei eine Anerkennung des Kosovo nicht gefordert. Verlangt werde dort jedoch „eine umfassende Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo in Form eines rechtlich verbindlichen Abkommens“ bis Ende der Beitrittsverhandlungen.

Grundsätzlich stehe eine Militärkooperation mit Russland einer EU-Mitgliedschaft nicht entgegen. Jedoch habe sich Serbien als Beitrittskandidat verpflichtet, sich an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU anzupassen. Dies solle bis zum Beitritt geschehen.

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