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27.05.2016 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 305/2016

Anhörung zu Wegenutzungsrechten

Berlin: (hib/HLE) Um die Vergabe von Wegenutzungsrechten geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 1. Juni 2016. Ab 11.00 Uhr sollen sich neun Sachverständige im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung (18/8184) äußern.

Ziel des Entwurfs ist eine Verbesserung des Verfahrens zur Vergabe sogenannter Wegenutzungsrechte für Verteilnetze (Gas, Strom) in den Kommunen. Diese Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversorgung (auch „Konzessionen“ genannt) müssen in vergabeähnlichen Verfahren alle 20 Jahre neu vergeben werden. Nach Angaben der Bundesregierung ist es beim Wechsel der Inhaber dieser Wegenutzungsrechte vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen. Die damit verbundenen Verfahrensverzögerungen würden der Allgemeinheit schaden, da wichtige Netzausbau- und Verstärkungsmaßnahmen zum Erliegen kommen könnten.

Mit dem Gesetzentwurf wird der Auskunftsanspruch der Gemeinde gegenüber dem Inhaber des Wegenutzungsrechts im Hinblick auf relevante Netzdaten konkretisiert. Um das Ausschreibungsverfahren transparent und diskriminierungsfrei durchführen zu können, müssen der Gemeinde möglichst ausführliche und belastbare Informationen zur wirtschaftlichen und technischen Situation des Netzes zur Verfügung gestellt werden. Als weitere Maßnahme soll allen Unternehmen eine „Rügeobliegenheit“ auferlegt werden. Der Gesetzesentwurf sieht abhängig von der Art der Rechtsverletzung gestaffelte Rügefristen vor, innerhalb derer ein beteiligtes Unternehmen etwaige Mängel im Verfahren zwingend geltend machen muss. So soll vermieden werden, dass Verfahrensfehler noch Jahre nach der Entscheidung erstmals geltend gemacht werden. Auch die bestehende Verpflichtung zur Übereignung der Netze „gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung“ soll konkretisiert werden.

Als Sachverständige sind geladen: Stefan Kapferer (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), Karl-Ludwig Böttcher (Brandenburgischer Städte- und Gemeindebund), Matthias Boxberger (HanseWerk AG), Andreas Zuber (Verband Kommunaler Unternehmen), Professor Christian Theobald (Becker Büttner Held), Professor Dominik Kupfer (Wurster Weiß Kupfer), Philipp Boos (Boos Hummel & Wegerich), Detlef Raphael (Deutscher Städtetag) und Timm Fuchs (Deutscher Städte- und Gemeindebund).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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