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31.05.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 312/2016

Gemeinschaftsaufgabe soll geändert werden

Berlin: (hib/EIS) Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) soll geändert werden. Dafür legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des GAK-Gesetzes (18/8578) vor, der zur Verbesserung der Agrarstruktur die ländlichen Räume im Rahmen eines „integrierten Ansatzes als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume“ sichern und weiter entwickeln soll. Mit der Änderung sollen die sogenannten Agrarumweltmaßnahmen um „Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union“ erweitert werden. Darunter fallen unter anderem Fördermöglichkeiten in den ländlichen Tourismus außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe, zur Umnutzung nichtlandwirtschaftlicher Bausubstanz sowie Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe. Die Bundesregierung begründet die Gesetzesänderung damit, dass viele ländliche Gebiete aufgrund unzureichender oder fehlender Infrastruktur in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stagnieren oder sich in einer Abwärtsspirale befinden würden. Ein Eingreifen sei notwendig, weil diese Entwicklung den „Fortbestand einer vielfältigen, leistungs- und wettbewerbsfähigen sowie umweltgerechten Land- und Forstwirtschaft“ gefährde.

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